Migration & Integration

Seit ich 2017 in den Bundestag gewählt wurde, bin ich Berichterstatterin meiner Fraktion für die Themen Migration & Integration. Aber was heißt das genau, Berichterstatterin?

Damit werden im Bundestag die Abgeordneten bezeichnet, die für ein ganz bestimmte Themen oder Gesetze in ihrer Fraktion die Zuständigkeit erhalten haben. Gemeinsam mit anderen Kolleg*innen meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bin ich für den Themenbereich Migration & Integration zuständig.

In der Praxis bedeutet dies zum einen, die parlamentarische Begleitung unserer migrations- und flüchtlingspolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Denn Gesetzesentwürfe der Bundesregierung werden während der parlamentarischen Beratungen zwischen uns Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen teilweise noch sehr stark verändert.

Dazu sind wir im ständigen Austausch mit den verschiedensten Organisationen, Verbänden und anderen zentralen Akteur*innen im Bereich Migration & Integration. So bleibe ich in engem Kontakt mit denjenigen, die von unserer Politik direkt betroffen sind.

Gleichzeitig ist mir besonders wichtig, die Hinweise meiner Kolleg*innen auf Landes- und kommunaler Ebene einzubeziehen. Denn letztendlich wird vor Ort in den Kommunen der Zusammenhalt unserer Migrationsgesellschaft gelebt. Und Migration und Integration sind nicht zuletzt Querschnittsthemen, die verschiedene Lebensbereiche berühren, so dass ich immer wieder mit Kolleg*innen aus anderen Fachbereichen in den Austausch trete. Daran zeigt sich, wie wichtig Migration und Integration in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft sind.

 

#DeinLandDeinPass

Stand: 9. April 2024

Nachdem das neue Staatsangehörigkeitsrecht sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat gebilligt wurde, wird das neue Gesetz am 26. Juni 2024 in Kraft treten.

Die Reform markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer modernen Einwanderungsgesellschaft mit einem zeitgemäßen Staatsangehörigkeitsrecht, welches unsere Demokratie stärkt. Bei uns leben aktuell mehr als 11 Mio. Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. 1,8 Mio. von ihnen haben keinen deutschen Pass, obwohl sie hier geboren sind. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts schaffen wir auch ein Mehr an Demokratie. Indem Menschen den Zugang zu Wahlen und anderen demokratischen und politischen Partizipationsmöglichkeiten erleichtert wird, fördern wir nicht nur die Integration, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und machen das Land demokratischer. Demnach bedeutet eine frühere Einbürgerung auch mehr Demokratie!

Gerade in Zeiten wie diesen, die durch das Erstarken rechter Kräfte geprägt sind und in denen Rechtsextreme in geheimen Treffen unter anderem die Massendeportationen von Millionen in Deutschland lebenden Menschen planen, setzt das neue Staatsangehörigkeitsrecht ein wichtiges Zeichen - die Staatsangehörigkeit wird zu einem dauerhaften Band rechtlicher Gleichheit, Teilhabe und Zugehörigkeit.

Die Einbürgerungsfristen werden verkürzt

Einbürgerungen sind künftig nach fünf Jahren und bei besonderen Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren möglich. Mit dieser Regelung liegt Deutschland im internationalen Trend und im EU-Durchschnitt. Das stärkt die Bindung an Deutschland und macht damit Deutschland zu einem attraktiven Einwanderungsland, für das sich aktuell dringend benötigte Arbeitskräfte entscheiden.

Mehrstaatigkeit „DoppeltPass(t)“

Mit der Reform wird der Doppelpass Realität. Durch die regelhafte Anerkennung der Mehrstaatigkeit wird die Vielfalt als Lebensrealität vieler Menschen in einer zunehmend globalisierten und mobilen Welt anerkannt. Mittlerweile erfolgt mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. In einer globalisierten Welt ist es möglich, sich in mehr als einem Land zuhause zu fühlen. Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, müssen nicht wie bisher häufig ihre bisherige Staatsbürgerschaft und damit einen Teil ihrer Identität aufgeben.

Die Stärkung des Geburtsortsprinzip

Ein weiterer Erfolg des neuen Gesetzes ist, dass künftig in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Diese Verwirklichung des Geburtsrechts im Staatsangehörigkeitsrecht steht im Einklang mit der allgemein anerkannten Praxis in etlichen anderen Staaten.

Anerkennung der Gast- und Vertragsarbeiter*innengeneration

Viele Menschen, die als Gastarbeiter*innen oder Vertragsarbeiter*innen nach Deutschland gekommen sind und dieses Land mit aufgebaut haben, konnten wegen hoher Anforderungen an den Spracherwerb bislang nicht eingebürgert werden. Durch die Absenkung der Sprachanforderungen für die erste Generation honorieren wir die bedeutende Rolle und Leistungen der ehemaligen Gast- und Vertragsarbeiter*innen. Damit wird das klare Zeichen gesetzt, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, dessen Prosperität in erheblichem Maße auf Zuwanderung von Menschen aus unterschiedlichen Teilen der Welt beruht.

Anpassung/Ausgestaltung der Einbürgerungsvoraussetzungen zur Förderung der Demokratie und Integration

Die Voraussetzung „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ wird gestrichen. Stattdessen werden konkrete Ausschlussgründe formuliert (Mehrehe, Nichtakzeptanz der Gleichberechtigung von Mann und Frau). Ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist bereits eine Voraussetzung für die Einbürgerung. Es wird nun zudem klargestellt, dass antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und eine Einbürgerung ausschließen. Auch wird im neuen Gesetz ergänzt: Einbürgerungswillige müssen „sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges“ bekennen.

Verbesserung für die Einbürgerung von Staatenlosen

Die Praxis für die Einbürgerung von Staatenlosen wurde verbessert. Hierfür wird das Bundesinnenministerium fortan den Einbürgerungsbehörden hinsichtlich der Besonderheiten für Staatenlose Informationen zur Verfügung stellen, die Vollzugspraxis dafür sensibilisieren und und für die Themen der Staatenlosigkeit ansprechbar sein.

Einbürgerungsvoraussetzung Lebensunterhaltssicherung:

Auch wenn die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Meilensteine setzt und die Vielfalt und Offenheit unserer Gesellschaft deutlich zum Ausdruck bringt, konnten nicht all unsere Anliegen im Rahmen der Verhandlungen durchgesetzt werden. Von jeher galt für Einbürgerungen der Grundsatz, dass der eigene Lebensunterhalt selbst gesichert werden muss. Bisher gab es aber eine Ausnahme: Wer Sozialleistungen bezieht, aber nicht selbst dafür verantwortlich ist, konnte dennoch eingebürgert werden.

Dies hat sich leider geändert: Menschen, die es nicht zu vertreten haben, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, bleibt nur noch die Möglichkeit im Rahmen der Ermessenseinbürgerung deutsche Staatsbürger*innen zu werden. Zukünftig werden Einbürgerungen nach der für sie geltenden Härtefallregelung im Ermessen der Einbürgerungsbehörden nach § 8 Abs. 2 StAG zumindest statistisch erfasst und regelmäßig evaluiert, um die Gesetzgebung gegebenenfalls nachzubessern.

Hier geht es zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG).