Migration & Integration

Seit ich 2017 in den Bundestag gewählt wurde, bin ich Berichterstatterin meiner Fraktion für die Themen Migration & Integration. Aber was heißt das genau, Berichterstatterin?

Damit werden im Bundestag die Abgeordneten bezeichnet, die für ein ganz bestimmte Themen oder Gesetze in ihrer Fraktion die Zuständigkeit erhalten haben. Gemeinsam mit anderen Kolleg*innen meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bin ich für den Themenbereich Migration & Integration zuständig.

In der Praxis bedeutet dies zum einen, die parlamentarische Begleitung unserer migrations- und flüchtlingspolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Denn Gesetzesentwürfe der Bundesregierung werden während der parlamentarischen Beratungen zwischen uns Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen teilweise noch sehr stark verändert.

Dazu sind wir im ständigen Austausch mit den verschiedensten Organisationen, Verbänden und anderen zentralen Akteur*innen im Bereich Migration & Integration. So bleibe ich in engem Kontakt mit denjenigen, die von unserer Politik direkt betroffen sind.

Gleichzeitig ist mir besonders wichtig, die Hinweise meiner Kolleg*innen auf Landes- und kommunaler Ebene einzubeziehen. Denn letztendlich wird vor Ort in den Kommunen der Zusammenhalt unserer Migrationsgesellschaft gelebt. Und Migration und Integration sind nicht zuletzt Querschnittsthemen, die verschiedene Lebensbereiche berühren, so dass ich immer wieder mit Kolleg*innen aus anderen Fachbereichen in den Austausch trete. Daran zeigt sich, wie wichtig Migration und Integration in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft sind.

Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

Stand: 18.11.2022

Mit dem Koalitionsvertrag sind wir unserem Ziel, ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg zu bringen, einen großen Schritt näher gekommen.

Die Staatsangehörigkeit wird ein dauerhaftes Band rechtlicher Gleichheit, Teilhabe und Zugehörigkeit werden. Mehr als 20 Jahre nach der unsäglichen „Doppelpass-Kampagne“ soll für alle Einbürgerungen gelten, dass sie unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit möglich sind. Darüber hinaus wird die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter*innen und Vertragsarbeiter*innen dadurch gewürdigt, dass wir ihre Einbürgerung erleichtern. Dies sind Meilensteine in der Einbürgerungspolitik, die endlich den Lebensrealitäten vieler Menschen in unserem Land gerecht wird.

Federführend liegt das Gesetz bei dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Das BMI plant frühestens Ende des Jahres 2022 mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen. Wie die genaue Ausgestaltung des Gesetzes sein wird ist noch unklar. Als Grüne Fraktion setzen wir uns für eine zügige Gesetzesreform ein.

Die Voraussetzungen für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.

In Ausnahmefällen ist bereits jetzt möglich die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. Mehr Informationen finden Sie dazu hier.