Fragestunde: Kürzungen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gemäß § 1a AsylbLG

Frage 49 (21. März 2018)

Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Wie vielen Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2017 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gemäß § 1a AsylbLG gekürzt, und falls eine solche Datenerhebung nicht durchgeführt wird, wäre es nicht essenziell, solche Daten zu erheben?

Zahlen dazu liegen dem Bund nicht vor. Nachfragen dazu sind an die Länder zu richten, die das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes als eigene Angelegenheit vollziehen. Die Bundesregierung wird im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag (Kapitel VIII, Ziffer 4) prüfen, ob eine Datenerhebung zur Anzahl der Leistungseinschränkungen nach § 1a AsylbLG auch für die Bundesstatistik sinnvoll wäre.