Kleine Anfrage "Qualitätsoffensive bei den Integrationskursen starten"

Im Jahr 2005 trat das mit rot-grüner Mehrheit beschlossene Zuwanderungsgesetz in Kraft. Damit wurde die Integrationspolitik in Deutschland auf eine gesetzliche Grundlage gestellt: Während bis dahin weniger als 10 Prozent der Neueinwandernden ein Sprachkurs angeboten wurde, geht seitdem mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in der Regel ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs einher. Dieser integrationspolitische Neuanfang wurde maßgeblich durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erreicht (Bundestagsdrucksache 17/7075, Bundestagsdrucksache 18/5606). Insofern fühlt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Gelingen der Integrationskurse in besonderem Maße verpflichtet. Nach mehr als 13 Jahren praktischer Erfahrung mit den Integrationskursen ist festzustellen: Die Integrationskurse sind auf ein beispielloses Interesse gestoßen. Weit über 2 Millionen Menschen haben seither einen Integrationskurs besucht und die Nachfrage steigt ungebrochen. Damit erhöht sich die Zahl der Teilnehmenden, gerade auch die Zahl derjenigen, die freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen, stetig.

Dennoch lohnt sich aus Sicht der Fragesteller ein kritischer Blick auf das bislang Erreichte, um Möglichkeiten und Notwendigkeiten für eine dynamische Weiterentwicklung des Integrationskursangebotes auszuloten. Nicht zuletzt weil sich die Zielgruppe stetig verändert. Ursprünglich wurden nur neu Zugewanderte adressiert, später wurden auch sog. Alteinwanderer „nachholend integriert“.

Deshalb hat Filiz Polat mit ihrer Fraktion noch mal ausführlich bei der Bundesregierung nachgefragt. --> Hier geht es zur vollständigen Anfrage und den Antworten der Bundesregierung.

Kommentierung und Bewertung Filiz Polat MdB

Kommentierung:

Die Antworten des Bundesinnenministeriums entlarven die Tatlosigkeit der Bundesregierung bei der Integration. Eine Reform des Integrationsbereichs ist längst überfällig, vom erforderlichen Bürokratieabbau bis hin zu einer unabhängigen Evaluation und Neuausrichtung des Integrationskurssystems. Es müssen endlich die strukturellen Missstände angepackt werden. Das Bundesinnenministerium erzählt zwar ständig von einer angeblichen Qualitätsoffensive, verspricht eine langwierige, abhängige und extrem teure Evaluation, passiert ist aber bisher noch nichts. Auch die Forderungen der Integrationsbeauftragten finden im Bundesinnenministerium kein Gehör. Klar ist, Sprache ist ein essentieller Bestandteil für unser Zusammenleben. 

Wer aber so wie diese Bundesregierung auf eine Integrationsverhinderungspolitik setzt, schafft zusätzliche Hürden und konterkariert die eigenen Ziele. Die Probleme sind auch schon lange bekannt: Lange Wartezeiten für die Kurse, mangelhafte Arbeitsbedingungen für die Lehrkräfte und die Kritik an der Qualität sowie den Lerninhalten der Kurse ist auch nicht neu.

Was es tatsächlich braucht, ist eine Integrationsoffensive und eine Entbürokratisierung des Integrationssystems. Integration soll keine zusätzlichen Hürden schaffen sondern abbauen.

1.     Abhängige Selbstevaluation und astronomische Kosten 

Die Evaluation der Integrationskurse ist ein Mamutprojekt mit astronomischen Kosten. Dass hier 2,4 Millionen Euro für eine Evaluation des BAMF für das BAMF ausgegeben werden, ist völlig unverständlich. Die Unabhängigkeit der Evaluation des Integrationssystem BAMF ist so nicht gewährleistet, die bekannten Probleme und Herausforderungen können so nicht kritisch und produktiv analysiert werden. Es ist zudem eklatant, dass die wichtigen Fragen bei dieser Evaluation ausgeblendet werden: Wie sieht es mit der Vernetzung Bund-Länder-Kommunen aus? Sind die Lehrinhalte gut und sinnvoll? Wie ist die Situation der Lehrkräfte? Zu welchen Veränderungen kann es durch die verstärkte Arbeitsmigration kommen? Um die Qualität der Integrationskurse tatsächlich zu verbessern, ist es notwendig die Integrationsverläufe und -angebote besser verfolgen und befördern zu können.

2.     Kapazitäten, Abschlüsse und Abbrüche – eine verzerrte Debatte

Nicht die Geflüchteten sind das Hauptproblem bei den Integrationskursen, sondern das mangelhafte System BAMF. Ein System, das nicht in der Lage ist fast der Hälfte der Lernwilligen die gewünschten Fähigkeiten zu vermitteln muss reformiert werden. Nur die Schuld bei den Lernenden zu suchen greift viel zu kurz. Die Antwort der Bundesregierung zeigt klar, dass die Hauptgründe für die Nichtteilnahme, den Abbruch und die Beendigung von Integrationskursen ohne Abschluss nicht auf fehlenden Integrationswillen zurückzuführen sind sondern auf Wohnortswechsel, Aufnahme von Arbeit oder den Beginn einer Ausbildung, Elternzeit oder in Krankheitsfällen. 

Die hohen Abbruchzahlen werden in der öffentlichen Debatte häufig fälschlicherweise als Indiz für die Integrationswilligkeit der Geflüchteten gewertet. Besonders schwerwiegend ist, dass BMI und BAMF dieses verzerrte Bild selbst verbreiten, wohlwissend was die Hauptgründe sind. Anstatt die Schuld den Geflüchteten in die Schuhe zu schieben und reflexartig schärfere Sanktionen zu fordern, sollten sich BMI und BAMF lieber darum bemühen, ausreichend Möglichkeiten zu schaffen, um diese Abbruchgründe zu vermeiden. Das Integrationskurssystem muss endlich die Lebensrealitäten der Lernenden und der Lehrenden berücksichtigen.

Wenn der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Auswirkungen von Sanktionen auf die Lernmotivation und das Erreichen der Lernziele vorliegen, dann stellt sich die Frage, warum die Sanktionen immer weiter blind verschärft wurden.

Welche herausragende Bedeutung der frühe und effektive Zugang zu Deutschkurse hat, haben die Fehler in der Vergangenheit gezeigt. Acht Monaten Wartezeit für einen Integrationskurs ist schlichtweg zu lang und verbaut Perspektiven.

3.     Prekäre Lage der Lehrkräfte wird heruntergespielt

Die Bundesregierung nimmt die äußerst prekäre Lage der Lehrkräfte bei den Integrationskursen in Kauf und misst ihnen auch nur einen sehr geringen Stellenwert bei. Damit wird wohl der wichtigste Teil der Integrationsarbeit, der Spracherwerb, auf dem Rücken der Lehrkräfte und auf Kosten der Geflüchteten ausgetragen. Die Gesundheit der Lehrkräfte und die Unterrichtsqualität bleiben auf der Strecke, damit wird auch das für die Gesellschaft so wichtige Projekt "Integration" gefährdet. Eine echte Qualitätsoffensive bei den Integrationskursen kann es nur geben, wenn die Lehrkräfte angemessen bezahlt werden.

 

Ausführliche Bewertung:

Fragen 1 bis 7: Evaluation der Integrationskurse:

  • BAMF übernimmt die Evaluation selbst, die insgesamt 2.437.782 € kostet.

Die Federführung der Evaluation liegt bei der Forschungsabteilung des BAMF (Frage 1), die dann wahrscheinlich die extern erhobenen Daten auswerten soll und dazu einen interpretativen Text schreiben wird. Da ist der Wurm drin: Das ist ja quasi eine Selbstevaluation und alles andere als unabhängig.

Es ist Wunschdenken, dass das BAMF-Forschungszentrum "den gleichen Kriterien für unabhängige und qualitativ hochwertige Forschung wie externe Einrichtungen unterliegt". Denn alle dort vorgenommenen und publizierten Forschungen unterliegen der Kontrolle des BMI. Bei einer einem Ministerium nachgeordneten Behörde von Unabhängigkeit auszugehen ist ein Widerspruch in sich selbst.

Ca. 2,4 Mio. Euro für das die Evaluation ist eine stolze Summe (Frage 2). Zur Einordnung: Der SVR hat einen jährlichen Haushalt von circa zwei Mio. Euro, bei gut 20 Stellen. Das BMI muss sich fragen lassen, wie und an wen diese Forschungsgelder für welchen Umfang vergeben werden sollen. Die Beraterskandale der letzten Monate lassen hier Zweifel aufkommen.

  • Die Evaluation ist ein Mamutprojekt, das aber die wichtigen Fragen ausblendet (Fragen 3 – 8)

Die Vernetzung Bund-Länder-Kommunen, Lehrinhalte, die Situation der Lehrkräfte und die Veränderungen durch die verstärkte Arbeitsmigration werden in der Evaluation nicht untersucht:

Es sollen drei Ebenen untersucht werden: Kursteilnehmer*innen, Lehrkräfte und unterrichtliche Rahmenbedingungen (Frage 3a). Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkräfte sollen „voraussichtlich“ teil der Befragung sein (Frage 3b). Lerninhalte und Kursziele werden nicht Teil der Evaluation sein (Frage 3g).

Inhalt der Evaluation sind lediglich Bundesangebote (Frage 4). Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Länder und Kommunen ist nicht Teil der Evaluation (Frage 4a). 

Bei einer so groß angelegten und teuren Evaluation ist es misslich, dass so wichtige Elemente der Integrationskurse nicht untersucht werden sollen. Es ist auch fraglich, ob die alleinige Betrachtung der Bundesangebote überhaupt sinnvoll sein kann, wenn die Länder und Kommunen, sowie Lerninhalte und Ziele nicht überprüft werden. Um die Qualität der Integrationskurse tatsächlich zu verbessern, ist es notwendig die Integrationsverläufe und -angebote besser verfolgen und befördern zu können.

Die Ergebnisse vorheriger Untersuchungen werden nur unvollständig umgesetzt (Frage 8). Insbesondere die Empfehlung die Kursklassen zu verkleinern wird nicht umgesetzt. Das ist verwunderlich, denn verschiedene Untersuchungen, beispielsweise des DIW, kamen zum Ergebnis, dass kleinere Klassen einen Einfluss auf das Lernen haben. Insbesondere wenn in einer Klasse Personen mit unterschiedlichem Kenntnisstand und Fähigkeiten zusammen lernen. Notwendiger und offensichtlicher Verbesserungsbedarf wird ignoriert.

Fragen 11 – 16 und 29 – 33: Kapazitäten, Abschlüsse und Abbrüche – eine verzerrte Debatte

  • Steigende Teilnahmezahlen und Wartezeiten, aber weniger Mittel

Die Anzahl der neuen Teilnahmeberechtigten sinkt seit 2016 (Frage 11). Gleichzeitig steigt die Wartezeit für zu Integrationskursverpflichteten auf im Moment 8,1 Monate. Seit 2015 ist die durchschnittliche Wartezeit für zu Integrationskursverpflichteten um 27 % angestiegen. 

Mit den Kurswiederholenden ist der Bedarf an Integrationskursen nicht wesentlich gesunken. Dennoch wird häufig davon gesprochen, dass der Bedarf der Integration abnehme und daher auch weniger im Bundeshauhalt dafür berechnet wird. Das ist ein Fehlschluss. Statt einzusparen, muss die Integration ein Schwerpunkt der Migrationspolitik sein.

  • Abbruchzahlen, ein verzerrtes Bild

Seit 2015 haben 43 % einen Integrationskurs ohne Abschluss beendet. Das heißt, sie haben entweder den Deutschtest nicht hinreichend bestanden (Sprachniveau unter B1) oder den Test „Leben in Deutschland“ nicht bestanden (Frage 14). Die restlichen 57 %  haben den Kurs abgebrochen. 

Während die Bundesregierung die Gründe hierfür nicht erfasst, ergab eine Trägerbefragung von 2016, dass die Hauptgründe für die Nichtteilnahme, den Abbruch und die Beendigung von Integrationskursen ohne Abschluss Umzug, Aufnahme von Arbeit oder der Beginn einer Ausbildung, Mutterschutz/ Elternzeit sowie Krankheit sind (Frage 15).

Die hohen Abbruchzahlen, welche in der öffentlichen Debatte häufig als negatives Indiz für die Integrationswilligkeit der Geflüchteten werden, werfen also ein falsches Bild auf die Geflüchteten und das Integrationskursangebot. Besonders schwerwiegend ist, dass BMI und BAMF dieses Bild selbst verbreiten und bespielen. Anstatt die Schuld den Geflüchteten in die Schuhe zu schieben und reflexartig schärfere Sanktionen zu fordern, sollte sich BMI und BAMF lieber darum bemühen ausreichend Möglichkeiten zu schaffen um diese Abbruchgründe zu vermeiden. Alles andere ist realitätsfern und nicht zielführend.

  • Integrationskurse von Asylsuchenden und Geduldete

Die Bundesregierung hat keinerlei Erkenntnisse darüber, wer zur Kursteilnahme verpflichtet wird, ob gegen diese Verpflichtung verstoßen wird und ob die Personen sanktioniert werden (29 -32). Das sei Ländersache, komisch nur, dass es seit 2012 wohl doch möglich war Angaben zu machen. Die Bundesregierung hält also an der Sanktionierung fest ohne jegliche Erkenntnisse zu den Wirkungsweisen und der Anwendung zu haben (Frage 33).

Fragen 25 – 43: Prekäre Situation der Lehrkräfte

Die prekäre Situation der Lehrkräfte wird ignoriert, Effizienz des Angebots ist wichtiger. 

Die Bundesregierung möchte nicht beantworten warum Lehrkräfte, die Erstorientierungskurse geben, schlechter gestellt werden als diejenigen, die Integrationskurse unterrichten. Das BAMF, BMI und auch BMAS weisen den Wunsch nach Mindestgehalt und anderen Standards immer mit dem Hinweis auf Tarifautonomie zurück. (25d).

  • Honorare der Lehrkräfte

Wenn das BAMF bzw. die Bundesregierung wollte, könnte es beziehungsweise sie den Träger bei dessen Zulassung auf Einhaltung bestimmter Standards verpflichten. 

Es stellt sich die Frage, warum das BAMF 24 Träger duldet, die das Mindesthonorar unterschreiten? Das Schlupfloch (Zweckentfremdung) muss geschlossen werden, damit nicht mehr Träger es nutzen (Frage 35). Wenn es möglich ist, ein Mindesthonorar für Selbstständige vorzugeben, müsste es auch möglich sein, andere Mindeststandards zu bestimmen, zumal es in den Erstorientierungskursen (vgl. Frage 25d) ja funktioniert.

Das von der Bundesregierung angegebene Brutto-Einkommen in Höhe von 3790 € hat nichts mit der Realität zu tun (Frage 37). Unseren Berechnungen zufolge, haben die Lehrkräfte nicht mehr als 1500 – 1600 € netto. Zugespitzt könnte man sogar von Geringschätzung der Lehrkräfte und Ahnungslosigkeit sprechen, wenn die Bundesregierung davon ausgeht, dass eine Honorarlehrkraft 52 Wochen, also 260 Tage arbeitet und verdient. Die Bundesregierung berücksichtigt dabei weder die Feiertage (ca. 10), noch Urlaub (ca. 20-30), noch Krankheitstage (Bundesdurchschnitt 2018: 17). 

Selbstständige Lehrkräfte bekommen kein Honorar für diese Tage. Im besten Falle kann also von 210 bezahlten Arbeitstagen ausgegangen werden. Das ergibt ungefähr 3062€ (210 Tage x 5 UE x 35 €) brutto im Monat.

Dann müssen noch Betriebskosten berücksichtigt werden: Arbeitszimmer, Fahrtkosten, Bürobedarf, Fachliteratur, usw., also min. 100 € monatlich. Es bleiben also als Gewinn ca. 2960 € brutto im Monat. Da Selbstständige ihre Sozialabgaben zu 100 % selbst zahlen müssen, sollten zusammen mit Steuern nochmals ca. 50 % vom Brutto abgezogen werden. Netto bleiben also ca. 1500 bis 1600 € monatlich, aber nur wenn man (unrealistischerweise) keine Pausen zwischen den Kursen hatte, nicht zu lange krank war, nicht zu hohe Betriebskosten hatte, etc..

  • Mindestlohn / Arbeitsbedingungen

Die Bundesregierung und das BAMF scheinen sich nicht für die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte zu interessieren beziehungsweise nehmen sie in Kauf. Das BAMF schiebt hier die Verantwortung an den Zoll ab (Fragen 38 -40).

Sonst ist das BAMF sehr penibel was Auflagen gegenüber Trägern betrifft, daher ist es verwunderlich bis zynisch, dass beim Mindestlohn für Lehrkräfte weggeschaut wird