Mündliche Frage zu den "sicheren Herkunftsländern" Senegal und Ghana

Befragung der Bundesregierung am 13. Dezember 2017

Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung selbst in einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage bestätigt hat, dass in den Ländern Senegal und Ghana beispielsweise Schwule und Lesben strafrechtlich verfolgt werden oder das gesetzliche Verbot der Genitalverstümmelung ebenso wenig durchgesetzt wird wie das Verbot der Kinderversklavung – ich könnte noch weitere Punkte nennen –, möchte ich Sie fragen: Welche Erkenntnisse hat der Evaluationsbericht bezüglich der Länder Senegal und Ghana?

Man muss dazu wissen: Diese Länder sind bereits 1993 als sicher eingestuft worden. Zu diesem Zeitpunkt war die sexuelle Orientierung noch kein Asylgrund. Welche Erkenntnisse haben Sie hinsichtlich dieser Lage? Ich denke, sie ist sehr eindeutig.

 

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern:

Frau Abgeordnete, in dem Bericht finden Sie die ausführliche Einschätzung der Lage. Zur sexuellen Orientierung will ich Ihnen aber gerne Folgendes sagen: Gemäß dem Urteil des EuGH vom 7. November 2013 ist das Unionsrecht dahin gehend auszulegen, dass der bloße Umstand, dass solche sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt sind, als solcher keine Verfolgungshandlung darstellt. Vielmehr muss insbesondere die Praxis der staatlichen Behörden und Gerichte mitbetrachtet werden.

Die Rechtsvorschriften werden etwa in den Maghreb-Staaten in der Praxis weniger gegen Einzelpersonen als vielmehr zur Verhinderung der Gründung von Organisationen herangezogen, die sich für die Rechte dieses Personenkreises einsetzen. Das Thema wird immer noch gesellschaftlich tabuisiert. Eine systematische Verfolgung homosexueller Personen findet in diesen Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung nicht statt. Wenn das in Ghana und im Senegal anders ist, dann gibt es eben auch die Möglichkeit, den Schutzstatus zu bekommen – aber nur in diesen Einzelfällen.