Mündliche Frage zu Rückforderungen gegenüber Verpflichtungsgebern gemäß § 68 des Aufenthaltsgesetzes

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Ich rufe die Frage 17 der Kollegin Filiz Polat auf:

Haben sich Bundesländer an die Bundesregierung gewandt, um die Problematik der Rückforderungen gegenüber Verpflichtungsgebern gemäß § 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) (vergleiche die Antworten der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen 27 und 28 auf Bundestagsdrucksache 19/189) zu thematisieren, und, wenn ja, welche Bundesländer?

Herr Staatssekretär.

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:

Frau Abgeordnete, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Die Problematik der Rückforderungen gegenüber Verpflichtungsgebern hat der Bundesgesetzgeber mit der Neuregelung der §§ 68 und 68a des Aufenthaltsgesetzes durch das am 6. August 2016 in Kraft getretene Integrationsgesetz geregelt. Die Erstattungsverpflichtung von Verpflichtungsgebern gilt danach grundsätzlich nur noch für einen Zeitraum von fünf Jahren und nicht mehr unbegrenzt. Zudem wurde für Verpflichtungserklärungen, die vor diesem Tag abgegeben wurden, eine Übergangsvorschrift dergestalt geschaffen, dass die Erstattungsverpflichtung für einen Zeitraum von nur drei Jahren ab Einreise des Ausländers gilt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber hinaus mit Urteil vom 26. Januar 2017 entschieden, dass mit erfolgreichem Asylbegehren kein Aufenthaltszweckwechsel verbunden ist, die Haftung des Verpflichtungsgebers demnach während der Geltungsdauer der Verpflichtungserklärung unberührt bleibt. Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer Herbsttagung 2017 die Länder Hessen und Niedersachsen dennoch gebeten, mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gespräche zur Lösung der Rückforderungsproblematik zu führen. Ein erstes Treffen hat am 26. Februar 2018 auf Einladung von Herrn Staatssekretär Albrecht unter Beteiligung von Vertretern des BMAS, des Bundeskanzleramts, des BMI und der Länder Hessen und Niedersachsen stattgefunden.

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Erste Zusatzfrage. Bitte schön.

Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Bundesregierung, ob sich das Land Nordrhein-Westfalen in dieser Angelegenheit nicht an die Bundesregierung gewandt hat.

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Herr Staatssekretär.

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:

Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer Herbsttagung 2017 die Länder Hessen und Niedersachsen gebeten. Von daher hat sich auch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Innenministerkonferenz an den Bund gewandt.

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Weitere Zusatzfrage?

Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

In welcher Form? Und geschah dies außerhalb der Innenministerkonferenz nicht? Das ist meine Frage.

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:

In der Form, dass das Land Nordrhein-Westfalen diesen Beschluss in der Innenministerkonferenz mitgetragen hat; dort wird ja immer einstimmig beschlossen. Die Innenministerkonferenz hatte die Länder Hessen und Niedersachsen gebeten.