Mündliche Frage zur Sicherheitslage in Syrien

Fragestunde im Deutschen Bundestag, 13. Dezember 2017

Frage 13 der Abgeordneten Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Welche Haltung hat die Bundesregierung auf der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 7. und 8. Dezember 2017 bezüglich der Sicherheitslage in Syrien und der Forderung, den Abschiebestopp nach Syrien nur noch bis zum 31. Mai 2018 zu verlängern, vertreten?

 

Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder:

Das Bundesministerium des Innern (BMI) war auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 7./8. Dezember 2017 nicht aufgefordert, sich zur Sicherheitslage in Syrien zu äußern. Es hat das Anliegen um Neubewertung der Sicherheitslage zur Kenntnis genommen und zugleich eine diesbezügliche Prüfung zugesagt.

Zur Frage des Abschiebungsstopps wurde auf die Zuständigkeitsregelung des § 60a des Aufenthaltsgesetzes hingewiesen, wonach das BMI für den Erlass eines Ab­schiebungsstopps kein Initiativrecht hat. Es erteilt zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit lediglich sein Einvernehmen. Die Länder haben sich auf den 31. Dezember 2018 hinsichtlich der Gültigkeit eines Abschiebungsstopps geeinigt. Der Bundesminister des Innern hat sein Einvernehmen erteilt.