Mündliche Frage zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie

Mit welchen konkreten Maßnahmen wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass Projekte zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie gezielt durch Mittel aus dem ESF+ Förderprogramm 2021-2027 gefördert werden und inwiefern werden die Maßnahmen in der Partnerschaftsvereinbarung zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission für die Umsetzung der EU-Fonds 2021-2027, wie sie auch der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma in seiner Stellungnahme „Empfehlung für die Partnerschaftsvereinbarung „Empfehlungen für die Partnerschaftsvereinbarung zwischen Deutschland der Europäischen Kommission für die Umsetzung der EU Fonds 2021-2027“ vom Dezember 2020 fordert, Einfluss finden?

Parl. Staatssekretärin Anette Kramme:

Der ESF+ ist ein breit aufgestelltes Instrument zur Förderung von benachteiligten Personen in unterschiedlichen Lebenslagen. Er soll explizit allen Gruppen gleichberechtigt Zugang zu den Fördermöglichkeiten eröffnen. Eine Hervorhebung einzelner Minderheiten führte daher zu einer Benachteiligung nicht genannter Minderheiten, weshalb grundsätzlich der „explicit but not exclusive“-Ansatz verfolgt wird. In der Partnerschaftsvereinbarung hat man sichdementsprechend in Abstimmung mit den Bundesländern auf eine allgemeine Formulierung ohne Benennung einzelner Zielgruppen verständigt.

Allerdings gibt es beispielhafte Nennungen der Gruppe der Roma in den spezifischen Zielen des Operationellen Programms. Das unterstreicht, dass die Gruppe mit einbezogen wird.

Zudem zielt der Förderbereich Armutsbekämpfung und soziale Integration im ESF+ Bundesprogramm v. a. auf eine Verbesserung der aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für verschiedene benachteiligte Gruppen, die Bekämpfung der Diskriminierung sowie die Verbesserung der Bildungsergebnisse und des Kompetenzniveaus von auch auf dem Arbeitsmarkt benachteiligter Personengruppen, die allgemein ein erhöhtes Armutsrisiko aufweisen. Mit dieser Formulierung werden die wesentlichen Problemlagen von Roma und Sinti benannt, sodass diese an den individuellen ESF+-Programmen partizipieren können.

Dies trifft in besonderem Maße auf das für diese Personengruppen zugeschnittene ESF+ Bundesprogramm EhAP+ „Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“ zu. Es richtet sich an die Zielgruppe der wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen sowie besonders benachteiligte neuzugewanderte EUBürger/-innen, darunter Eltern und deren Kinder bis 18 Jahre. Der EhAP+ ist damit gleichermaßen eine Unterstützung von Kommunen, die besonders vom Zuzug neuzugewanderter EU-Bürger*innen aus Armutsverhältnissen betroffen sind.