Mündliche Frage zur Weideschlachtung

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Ziele der Bundesländer, die im Bundesratsbeschluss „Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung“ am 5. Mai 2020 (Bundesratsdrucksache 94/20) gefasst wurden, und wie setzt sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission dafür ein, dass die Forderungen der Bundesländer, die EU-Recht tangieren, umgesetzt werden?

Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel:

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bundesrates wurde das Thema der Schlachtung im Herkunftsbetrieb – nicht zuletzt auch auf Drängen des federführenden Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) – bereits auf EU-Ebene diskutiert. Das Ergebnis der Beratungen ist der Entwurf einer Delegierten Verordnung, die vorsieht, dass künftig über das geltende deutsche Recht hinaus nicht nur extensiv gehaltene Rinder, sondern generell Rinder sowie Schweine und Pferde unter bestimmten Voraussetzungen im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden können. Damit sind die Kernforderungen der Länder erfüllt.

Die Bundesregierung unterstützt diesen Vorschlag ausdrücklich. Er verbessert die geltende Rechtslage wesentlich und schafft für die Schlachtung im Herkunftsbetrieb EU-weit einheitliche Rahmenbedingungen. Der Entwurf muss jetzt noch durch den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament geprüft werden. Weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen auf nationaler Ebene sind nicht notwendig.