Rede (zu Protokoll gegeben) zum TOP „Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt“ (Die Linke)

Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des von der Fraktion Die LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt vom 31. Januar 2019

Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bündnis 90/Die Grünen hat mehrfach im Deutschen Bundestag, zuletzt im letzten Jahr, einen Antrag eingebracht mit der Forderung, Opfern von rechter Gewalt ein Bleiberecht zu ermöglichen. Entsprechend unterstützen wir die Zielrichtung der Gesetzesinitiative der Fraktion Die Linke. Denn ein Bleiberecht in solch begründeten Fällen wäre ein klares Signal gegen die politische „Ausländer raus“-Zielsetzung rassistischer Gewalttäter und Gewalttäterinnen.

Fakt ist, dass es zwar mittlerweile entsprechende Regelungen in Bremen, Thüringen, Berlin und Brandenburg gibt, aber in den meisten Bundesländern mit Unionsbeteiligung eben nicht. Wir halten eine bundesgesetzliche einheitliche Regelung deshalb für dringend geboten.

Es kann nicht sein, dass ein Opfer in Berlin eine stärkere Rechtsposition erhält als in Bayern. Und es nicht nachvollziehbar, warum Opfer rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt nicht den Opfern von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Ausbeutung gleichgestellt werden. Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Ausländer Opfer einer dieser Straftaten wurde, muss sie oder er künftig eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten, ohne weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Sie müssen mit anderen Schutzsuchenden gleichgestellt werden. Dies ist sachgerecht, da sie gleichermaßen einen völkerrechtlich verbürgten Schutzanspruch gegenüber dem Aufenthaltsstaat haben.

Ihr leidiges Argument, dass solche Regelungen nur missbraucht werden würden, ist beschämend. Vielmehr können wir so Opfern nach ihrer traumatischen Erfahrung Rechtssicherheit bieten.

Den potenziellen Täterinnen und Tätern muss klar sein, dass ihrem Opfer Gerechtigkeit widerfährt und das Gegenteil dessen erreicht wird, was sie beabsichtigten. Schon allein für die Durchführung eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens ist eine stabile Aufenthaltssicherung der Opfer wichtig.

Unsere Antwort muss deshalb ein sicheres Aufenthaltsrecht sein. Denn es geht hier um Menschen, meine Damen und Herren, Schutzsuchende, die Opfer von Gewalt in Deutschland wurden, und das nur aus einem Grund: Hass. Setzen wir also ein klares Zeichen.