Schriftliche Frage zu Alphabetisierungssprachkursen

Frage Filiz Polat

Wie geht die Bundesregierung mit den Problemanzeigen von Kommunen und Kursträgern um, dass der Zeitraum der (Nach-)Qualifizierung von Sprachlehrer*innen zur Durchführung von Alphabetisierungskursen bis zum 31.03.2019 nicht ausreichend ist und dass somit zum 01.04.2019 vor allem in ländlichen Regionen keine bzw. zu wenige Alphabetisierungskurse angeboten werden können und wie beabsichtigt die Bundesregierung über den 01.04.2019 hinaus sicherzustellen, dass bereits begonnene und zukünftige Kurse stattfinden können (bamf.de)?

Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

Im September 2015 wurde aufgrund des stark gestiegenen Bedarfs an Alphabetisierungskursen für die Unterrichtung in diesen Kursen eine Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Dezember 2016 erlassen, wonach alle nach § 15 Absatz 1 oder 2 der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (IntV) zugelassenen Lehrkräfte auch ohne entsprechende Qualifizierung im Alphabetisierungskurs (§15 Absatz 3 Satz 2 IntV) unterrichten durften (Trägerrundschreiben (TRS) 03/15). Allen zu diesem Zeitpunkt zugelassenen Lehrkräften wurde die Ausnahmegenehmigung mit genanntem TRS generell zugesprochen. Lehrkräfte, die nach September 2015 zugelassen wurden, wurden mit Zulassungsbescheid über die Ausnahmegenehmigung mit dem Hinweis auf die grundsätzliche Forderung einer Zusatzqualifizierung informiert. Die Ausnahmegenehmigung wurde mit TRS 23/16 und mit TRS 15/17 jeweils verlängert.

Seit der Einführung der Ausnahmegenehmigung wurden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zahlreiche Maßnahmen für einen gezielten Kapazitätsausbau im Hinblick auf Qualifizierungsmöglichkeiten und Zulassung von Lehrkräften in Alphabetisierungskursen ergriffen, so dass inzwischen genügend Angebote zur Erlangung einer ausreichenden Qualifikation zur Verfügung stehen. Auf diese Weise konnten bisher rund 8.500 Alphabetisierungslehrkräfte für eine Unterrichtstätigkeit zugelassen werden. Dem Integrationskurssystem steht damit grundsätzlich eine aus- reichende Anzahl von qualifizierten Lehrkräften zur Verfügung.

Parallel zur Beendigung der Ausnahmegenehmigung wurde im September 2018 ein Anreizsystem für Alphabetisierungskurse eingeführt, um eine Unterrichtstätigkeit in Alphabetisierungskursen attraktiver zu machen. Demnach erhalten zugelassene Alphabetisierungslehrkräfte für die Unterrichtung im Alphabetisierungskurs ein Mindesthonorar von 40 Euro pro Unterrichtseinheit (vgl. 35 Euro pro Unterrichtseinheit im allgemeinen Integrationskurs).

Beide Maßnahmen dienen dem Ziel, die Alphabetisierungskurse zu stärken und sicherzustellen, dass sie von hinreichend qualifizierten Lehrkräften unterrichtet werden.

Die Beendigung der Ausnahmegenehmigung zum 31. März 2019 wurde im September 2018 mit Vorlauf von mehr als 6 Monaten angekündigt. Die Zusatzqualifizierung für eine Unterrichtung im Alphabetisierungskurs dauert 40 (verkürzte) bzw. 80 (unverkürzte) Unterrichtseinheiten. Nach Einschätzung des BAMF haben Kursträger und Lehrkräfte somit ausreichend Zeit, sich auf diese Veränderung einzustellen.