Schriftliche Frage zu Giftmüll in den Gertrudenberger Höhlen in Osnabrück

Frage Filiz Polat

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Giftmüll in den Gertrudenberger Höhlen in Osnabrück (NOZ), und wird die BImA die Gertrudenberger Höhlen infolge des in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ veröffentlichten Verdachts auf mögliche Giftstoffe genauer untersuchen?

Antwort des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Giftmüll in den Gertrudenberger Höhlen in Osnabrück vor, die über die öffentlich verfügbare mediale Berichterstattung hinausgehen. Der Vollzug des Abfallrechts ist nach der verfassungsmäßigen Kompetenzzuweisung Aufgabe der Länder, die diese eigenverantwortlich zu erfüllen haben. Die Bundesregierung hat den Ländern gegenüber kein Weisungsrecht und keine Kontrollpflicht.

Bei einer früheren Befahrung der Höhle hat der für die BImA tätige bergtechnische Sachverständige keine Giftmüllablagerungen vorgefunden. Für eine erneute Untersuchung durch die BImA besteht kein Anlass, da sie nicht für die Höhlen verantwortlich ist. Die Höhlen stehen nicht im Eigentum des Bundes oder der BImA. Durch ein Gutachten wurde überdies festgestellt, dass von den Ein- und Umbauten, die noch zur Zeit des Deutschen Reiches in der Höhle vorgenommen wurden, keine Gefahren ausgehen. Die Verkehrssicherungspflicht liegt mithin bei den Eigentümern. Das gilt auch für eventuell zwischenzeitlich eingebrachte Müllrückstände. Im Übrigen wären, soweit aufgrund von Müllrückständen Gefahrenabwehrmaßnahmen notwendig werden sollten, hierfür die Landesbehörden zuständig. Die BImA hat die Eigentümer der Gertrudenberger Höhle ausführlich über die Sach- und Rechtslage und ihre Folgen unterrichtet.