Schriftliche Frage zu Mieten auf den ostfriesischen Inseln

Frage Filiz Polat

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass beispielsweise auf den ostfriesischen Inseln in Niedersachsen die durchschnittlichen Mietpreise stark von den Mietstufen (I + II) der zugehörigen Landkreise abweichen, bei der künftigen Wohngeldreform die Regelung im Wohngeldgesetz (WoGG), wonach erst Orte mit einer Einwohnerzahl von über 10.000 eigene Mietstufen festlegen können, zu ändern und welche weiteren Maßnahmen bzw. Überlegungen plant bzw. hat die Bundesregierung - gegebenenfalls gemeinsam mit dem Land Niedersachsen - zur Lösung des angespannten Mietwohnungsmarktes für die besonderen Probleme der ostfriesischen Inseln?

Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

Das Verfahren zur Festlegung der Mietenstufen ist in § 12 Wohngeldgesetz (WoGG) festgelegt. Das Statistische Bundesamt berechnet auf Basis der Wohngeldstatistik für alle Gemeinden mit 10.000 Einwohnern und mehr sowie für die übrigen Gemeinden und gemeindefreien Gebiete nach Kreisen zusammengefasst, um wie viel Prozent die örtliche Quadratmetermiete vom Bundesdurchschnitt der Miete der Wohngeldhaushalte abweicht. Auf dieser Basis werden die Gemeinden den Mietenstufen zugeordnet.

Es ist nicht vorgesehen, diese Regelung im Rahmen der geplanten Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 zu ändern, da die vorhandene Datenlage eine eigene, ausreichend fundierte Mietenstufenfestlegung für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern nicht zulässt. So bezogen Ende 2017 auf den ostfriesischen Inseln laut Wohngeldstatistik weniger als 50 Haushalte Wohngeld.

Das damalige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat in der 18. Legislaturperiode die Möglichkeiten der Zusammenführung der Statistiken zu Leistungen des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) und der Wohngeldstatistik geprüft. Die Prüfung ergab, dass eine solche Zusammenführung nicht möglich sei. Gründe sind unter anderem die fehlende Datenverfügbarkeit im SGB Xll-Bereich sowie strukturelle Unterschiede der Empfängerkreise. Wie auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 vereinbart, soll die geplante Wohngeldreform aber das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes stärken, wovon alle Wohngeldhaushalte profitieren werden.

Die Wohngeldreform ist Teil der gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen, deren Eckpunkte auf dem Wohngipfel vereinbart wurden. Die geplanten Maßnahmen, wozu unter anderem eine steuerliche Förderung von freifinanziertem Mietwohnungsbau im bezahlbaren Segment, die Stärkung der sozialen Wohnraumförderung sowie Anstrengungen für Baulandmobilisierung und Baukostensenkung zählen, werden zur allgemeinen Entspannung der Wohnungsmärkte beitragen.