Schriftliche Frage zu Vorurteilen gegen Roma

Frage Filiz Polat

Auf welchen Quellen basieren Aussagen aus dem Ersten Bericht zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten (Drs. 19/299 vom 15.12.2017, S. 19: "Im Bildungsbereich ist es bisher immer noch nicht gelungen, alle Roma-Eltern davon zu überzeugen, dass alle Roma-Kinder ihrer Schulpflicht nachkommen müssen und nur eine ausreichende Bildung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt vergrößert. Neuesten Zahlen zufolge besuchen nur ca. 61 Prozent der Roma-Kinder eine Grundschule, gerade einmal 45 Prozent schließen diese erfolgreich ab, nur 17 Prozent besuchen eine Sekundarschule.“ sowie „Eine Studie der GIZ zeigt, dass Romakinder von ihren Eltern zum Betteln an Straßenkreuzungen sowie vor und in Restaurants gezwungen werden. Dieses bestätigt sich im täglichen Straßenbild, wo Romakinder an Kreuzungen Autoscheiben putzen oder mit Pferd und Wagen durch die Straßen ziehen, um Papier, Plastik und Metalle einzusammeln. Ferner wird beobachtet, dass Kleinkinder (bis zu 3 Jahren) von bettelnden Frauen auf dem Arm durch Restaurants, Bars oder Schnellimbisslokale getragen werden.“) und wie konnten die auf den Straßen sowie in Restaurants, Bars oder Schnellimbisslokalen beobachteten Menschen als Roma erkannt werden?

Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

Im Ersten Bericht zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten werden insbesondere die Entwicklung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse, die rechtliche Lage und die tatsächliche Rechtsanwendung in den sicheren Herkunftsländern anhand von entsprechenden Lagebewertungen und Lageberichten dargestellt.

Die in der Frage zitierten Passagen zum Schulbesuch von Kindern der Roma- Minderheit in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien basieren auf Angaben der gemeinnützigen mazedonischen Organisation „Center for Social Initiatives - NADEZ“.

Angaben zu bettelnden Kindern beziehen sich auf eine Studie der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aus dem Jahr 2011 (siehe dort auf Seite 29: „Poverty assessment and mapping of vulnerable groups, with special focus on Human Trafficking.“).

Wie im Bericht dargelegt, werden Erkenntnisse dieser Studie im täglichen Straßenbild bestätigt, aus dem nach den Gesamtumständen vor Ort (Sprache jener Personen, traditionelle Kleidung von Frauen) die Schlussfolgerung gezogen werden kann, dass die betroffenen Personen Angehörige der Volksgruppe der Roma sind, wobei nicht auszuschließen ist, dass es sich im Einzelfall auch um Angehörige anderer Volksgruppen handelt, da die Schlussfolgerung auf allgemeinen Beobachtungen beruht.