Schriftliche Frage zum Kanalseitenweg in der Gemeinde Wallenhorst

Frage Filiz Polat

Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch in ihrer Antwort v. 02.07.2018 auf meine schriftliche Frage v. 25.06.2018 (Nr. 299/Juni) und ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur“ (Drucksache 19/5009), wonach Betriebswege entlang der Bundeswasserstraßen einerseits lediglich dem Zweck der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen dienen, andererseits aber in bestimmten Fällen (Rhein, Main- Donau-Kanal, Dortmund-Ems-Kanal und Lahn sowie Havelkanal) mit finanzieller Hilfe des Bundes fahrradtauglich ausgebaut werden und wird die Bundesregierung daher eine fahrradtaugliche Sanierung des Kanalseitenwegs an der östlichen Seite des Stichkanals Osnabrück zwischen der Halener Brücke und der Bramscher Gemeindegrenze zeitnah unterstützen?

Antwort des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen ihren Antworten, da der Zustand des Betriebswegs am Stichkanal Osnabrück zwischen Halener Brücke und Bramsche für die Zwecke der Wasserstraßenund Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ausreichend ist und von Seiten der angrenzenden Gemeinden bislang noch kein offizieller Antrag bzgl. Radwegausbaus gestellt wurde.

Die parallel zu den Bundeswasserstraßen (BWaStr) vorhandenen Betriebswege werden in erster Linie für die betriebliche Aufgabenerledigung gebaut. Diese Betriebswege können grundsätzlich mit Fahrrädern befahren werden. Eine darüberhinausgehende spezielle Herrichtung und Erhaltung als Radweg liegt in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen.

Im Sinne der Förderung des allgemeinen Radverkehrs unterstützt der Bund interessierte Kommunen und Gemeinden und ermöglicht auch den fahrradtauglichen Ausbau der bundeseigenen Betriebswege an BWaStr. Dies erfolgt auf Antrag und unter im Regelfall hälftiger Beteiligung der Kommunen und Gemeinden an den Ausbaukosten.