Schriftliche Frage zur Schaffung einer Ausbildung von Imamen in Deutschland

Frage Filiz Polat

Welche Maßnahmen hat der Bundesinnenminister, das Bundesinnenministerium und die Bundesregierung seit der Regierungserklärung von Angela Merkel am 21.03.2018 unternommen, in welcher sie bekräftigt hat, dass es „nicht ausreicht, dass unser Land Studiengänge für islamische Theologie und die Ausbildung von Religionslehrern anbietet, ansonsten aber die Arbeit in den Moscheen den Imamen überlassen wird, ohne dass wir uns ausreichend um die jeweiligen Strukturen kümmern“ und den Bundesinnenminister aufgefordert hat „Gespräche mit den Innenministern der Länder zu führen“, um die Schaffung einer Ausbildung von Imamen in Deutschland voranzutreiben (bundeskanzlerin.de) und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung um bestehende Angebote zur Weiterbildung von Imamen, wie an der Universität Osnabrück (Was wird aus der Imamausbildung, Neue Osnabrücker Zeitung, 16.07.2018, S. 7), zu erhalten?

Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

Die Ausbildung von Imamen ist eine Angelegenheit der islamischen Glaubensgemeinschaften, denn die Ausbildung von religiösem Personal betrifft das Selbstverwaltungsrecht der Religionsgemeinschaften (Artikel 140 GG i. V. m. Artikel 137 Absatz 3 Die Verfassung des Deutschen Reichs - WRV), welches Korrelat des verfassungsrechtlichen Gebots der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates (Artikel 140 des Grundgesetzes [GG] i. V. m. Artikel 137 Absatz 1 GG) ist.

Die Bundesregierung misst einer in Deutschland verödeten universitären Imamausbildung große Bedeutung bei. Um die Grundlagen der islamischen Theologie in Deutschland zu stärken, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung zudem Zentren für islamische Theologie bzw. islamische Studien.

Die Aus- und Fortbildung von Imamen wird nach derzeitigem Stand auch Gegenstand der Befassung in der künftigen Deutschen Islam Konferenz sein, deren Planung noch nicht abgeschlossen ist.