Schriftliche Frage zur Westbatkanregelung

Frage Filiz Polat

Inwiefern bewertet die Bundesregierung die Westbatkanregelung als Erfolg, auch in Anbetracht der Diskrepanz zwischen 75. 577, von der Bundesagentur für Arbeit erteilten, Zustimmungen zur Ausübung einer Beschäftigung und lediglich 25. 341 erteilten Visa zur Arbeitsaufnahme nach §26 Abs. 2 BeschV an Staatsangehörige der Westbalkanländer im Jahr 2017 (Drucksache 19/218), und plant die Bundesregierung ähnliche Regelungen mit den sicheren Herkunftsstaaten Ghana und Senegal und/oder den geplanten sicheren Herkunftsstaaten Marokko, Algerien, Tunesien und Georgien einzuführen?

Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Eine Bewertung der Regelung für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten ist derzeit noch nicht möglich, da noch keine evidenzbasierten Erkenntnisse vorliegen. Die Regelung wird bis Ende des Jahres 2019 evaluiert. Für eine Bewertung der Regelung bleiben die Ergebnisse der Evaluation abzuwarten.