Minderheitenrechte ins Grundgesetz Filiz Polat begrüßt Bundesratsbeschluss zu Nationalen Minderheiten

Deutschland hat mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eine gesamtstaatliche Verantwortung für den Schutz der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und Volksgruppen (Friesische Volksgruppe, Dänische Minderheit, sorbisches Volk, Sinti & Roma) übernommen. Der Bundesrat hat heute (26. September 2025) den Antrag „Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen“ der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen angenommen. Dazu erklärt Filiz Polat, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus Bramsche und zuständig für die Nationalen Minderheiten:

„Ich freue mich sehr, dass der Bundesrat dem Antrag zugestimmt hat. Mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten ist die Bundesrepublik angehalten, die Nationalen Minderheiten aktiv zu schützen und zu fördern. Und dazu zählt für mich die explizite Aufnahme ins Grundgesetz.

Es geht nicht darum, den Nationalen Minderheiten bestimmte Sonderrechte einzuräumen. Die Aufnahme ins Grundgesetz stärkt aber den kollektiven Schutz der sprachlichen und kulturellen Identität der anerkannten Minderheiten und Volksgruppen in Deutschland. Ich hätte mir darüber hinaus noch gewünscht, dass explizit auch die niederdeutsche Sprachgruppe aufgenommen wird, denn das Niederdeutsche gehört als eigene Sprache ebenfalls zu unserer sprachlichen und kulturellen Identität.

Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Sie muss zeigen, dass ihr die Nationalen Minderheiten wichtig sind und die Änderung des Grundgesetzes vorbereiten.“

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