Pressemeldung Nr. 308 vom

Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsrecht Grüne: Chance für mehr Rechtssicherheit für Nachfahren von NS-Verfolgten jetzt nutzen

Zur Ankündigung des Bundesinnenministeriums, einen Gesetzentwurf zur Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsrecht für Verfolgte und Nachkommen des nationalsozialistischen Regimes vorlegen zu wollen, erklären Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Filiz Polat, Obfrau im Innenausschuss:

Wir begrüßen die Ankündigung von Bundesinnenminister Seehofer, endlich einen gesetzlichen Anspruch zu verankern. Nachdem bereits durch unseren 2019 vorgelegten Gesetzentwurf Bewegung in die Angelegenheit gekommen ist, scheint nun eine Lösung in Sicht. Die bestehenden Erlasse aus dem Bundesinnenministerium schließen die diskriminierenden Gesetzeslücken im Staatsangehörigkeitsrecht nicht.

In dem vorzulegenden Gesetzentwurf muss eine umfassende und rechtssichere Regelung für Wiedereinbürgerungen aus dem In- und Ausland verankert werden. Die schrecklichen Verbrechen der Nationalsozialisten wirken bis heute nach, daher braucht es eine gesetzliche Lösung ohne Lücken. Für Nachfahren von Verfolgten des NS-Regimes darf es keine Ungleichbehandlung geben. Unter die Aufarbeitung von NS-Unrecht kann auch nach mehr als 70 Jahren kein wie auch immer gefasster „Schlussstrich" gezogen werden. Den sogenannten „Generationenschnitt“ lehnen wir daher auch weiterhin ab.

Wir hoffen inständig, dass dieser Fortschritt zur Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsrecht nicht durch das Bundesinnenministerium mit Rückschritten und Verschärfungen verbunden wird. Es wäre einer solch wichtigen Initiative nicht würdig, wenn sie mit einem faulen Kompromiss verbunden wäre.

Wir haben stets für ein starkes Signal aus der Mitte des Bundestages geworben und deshalb bereits 2019 einen konkreten Gesetzesentwurf vorgelegt. Er könnte weiterhin sehr gut als Grundlage einer interfraktionellen Initiative dienen. 

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