Pressemeldung Nr. 339 vom

Staatsangehörigkeitsgesetz Grüne: Endlich echte Perspektive und mehr Rechtssicherheit schaffen

Zu dem am Mittwoch im Kabinett verabschiedeten Entwurf eines „Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ erklären Dr. Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Filiz Polat, Obfrau im Innenausschuss:

Dr. Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Es ist unsere historische Verantwortung, den Nachfahren der Opfer der grausamen Verbrechen der Nationalsozialisten im Rahmen einer gesetzlichen Regelung endlich eine echte Perspektive und mehr Rechtssicherheit zu geben. Wir begrüßen die Kehrtwende der Bundesregierung in der letzten Schlaufe der Legislaturperiode ausdrücklich. Die Schaffung eines gesetzlichen Anspruchs, für den wir uns immer wieder eingesetzt und konkrete Vorschläge vorgelegt haben, ist überfällig.“

Filiz Polat, Obfrau im Innenausschuss: 

„Die schrecklichen Verbrechen der Nationalsozialisten wirken bis heute nach, daher braucht es eine gesetzliche Lösung ohne Lücken. Für Nachfahren von Verfolgten des NS-Regimes darf es keine Ungleichbehandlung geben. Unter die Aufarbeitung von NS-Unrecht kann auch nach mehr als 70 Jahren kein wie auch immer gefasster ,Schlussstrich‘ gezogen werden. Das haben die Zivilgesellschaft und wir von Anfang an gefordert. Nachdem bereits durch unseren 2019 vorgelegten Gesetzentwurf Bewegung in die Angelegenheit gekommen ist, scheint nun endlich eine gute, gesetzliche Lösung in Sicht. Wir begrüßen, dass das Bundesinnenministerium seine Blockadehaltung aufgegeben hat und sich zu einer umfassenden Regelung durchringen konnte. Denn dieser Gesetzentwurf ist weder ein Gnadenakt noch Geschenk, sondern die Wiedergutmachung von vergangenem Unrecht.“

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