Pressemeldung Nr. 48 vom

Asyl Grüne: Endlich werden Rechte LSBTIQ-Geflüchteter konsequent geschützt

Zur Entscheidung des Bundesinnenministeriums, die sogenannte Dienstanweisung bzgl LSBTIQ-Geflüchteter zu überarbeiten und diese damit besser zu schützen, erklären Filiz Polat und Ulle Schauws:

"Dass der Staat vorschreibt, dass Menschen in Ländern, in denen sie aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt werden, diskret zu leben haben und in dessen Folge kein Asyl erhalten, war und ist ein Skandal.

Ministerin Faeser setzt nun mit Änderung der Asylverfahrenspraxis beim BaMF ein weiteren Schritt in dem von der Ampelkoalition eingeleiteten Paradigmenwechsel um: Die Menschenrechte Queerer Geflüchteter werden nun endlich konsequent in unserer Asylpraxis verankert, so dass Asylanträge von LSBTIQ-Geflüchteten nicht mit Verweis auf ein "diskretes" Leben oder Prognosen über ein zukünftiges Coming-out im Herkunftsland abgelehnt werden dürfen. Damit folgt unsere Koalition nicht zuletzt höchstrichterlicher Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG: Das Diskretionsgebot ist und war unzulässig.

Die Entscheidung ist gut überfällig und richtig, sollte aber für zukünftige Vorhaben in Umsetzung des Koalitionsvertrages selbstverständlicher sein. Wir erwarten deshalb, dass unmittelbar auf alle noch laufenden behördlichen Verfahren die Bescheide entsprechend korrigiert werden. Auch sollten in einschlägigen gerichtlichen Verfahren, in denen bereits im Sinne der Queeren Geflüchtete entschieden wurde, mit sofortiger Wirkung auf weitere Rechtsmittel verzichtet bzw. diese zurückgezogen werden. Denn für die  Einschätzung der Verfolgungsgefahr im Herkunftsland ist ein geoutetes Leben der Maßstab und nichts anderes."

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