Pressemeldung Nr. 292 vom

COVID-19 Grüne: Keine doppelten Standards bei Infektionsschutz

Zu den gestern vom RKI veröffentlichten Empfehlungen für Gesundheitsämter zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende erklären Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik, und Filiz Polat, Sprecherin für Migration und Integration:

Filiz Polat:

„Seit Monaten warten wir auf die von uns geforderten Empfehlungen des RKI zu Flüchtlingsunterkünften. Mehrere Verwaltungsgerichte hatten Klagen stattgegeben und die beengten Zustände, insbesondere für Risikogruppen, als unhaltbar erklärt. Die vier Monate nach Ausbruch der Coronapandemie veröffentlichten Empfehlungen sind verwässert worden und bleiben hinter dem Anspruch an einen realistischen, effektiven Infektionsschutz zurück. Es darf beim Infektionsschutz keine doppelten Standards geben. Wieso die Empfehlungen im Vergleich zum ersten bekannt gewordenen Entwurf verwässert worden sind, bleibt unklar. Falls dies durch politischen Einfluss geschehen ist, muss das Konsequenzen haben."

Maria Klein-Schmeink:

„Endlich, aber dennoch viel zu spät, wurden nun die Empfehlungen für Gesundheitsämter zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende (im Sinne von §§ 44, 53 AsylG) (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/AE-GU/Aufnahmeeinrichtungen.html) (Stand: 8.7.2020) veröffentlicht.

Der Vergleich mit bereits im Vorfeld kursierenden Entwurfsfassungen (https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2020/06/2020-05-07-RKI-Hinweise_COVID-19_in_Unterk%C3%BCnften.pdf) zeigt jedoch, dass auf Druck der Bundesregierung und entgegen der ursprünglichen Empfehlung des RKI, wieder einmal Kostenerwägungen den Vorzug gegenüber wichtigen Erfordernissen des Infektionsschutzes erhalten haben.

So hieß es z.B. in der Entwurfsfassung vom 07. Mai noch:

„Während Familien und Paare weiterhin in einem Zimmer untergebracht sein können, sollte die Anzahl von anderen Personen, die sich ein Zimmer teilen, so gering wie möglich gehalten werden. Idealerweise sollte eine Einzelzimmerunterbringung angestrebt werden. Dies kann ggf. durch eine Reduzierung der Belegung der Unterkunft und/oder durch Nutzung weiterer Unterkünfte wie Wohnungen oder Hotels realisiert werden.

Dagegen heißt es jetzt in der jetzt veröffentlichten Fassung:

„In einem Zimmer sollten möglichst nur Personen aus einer Familie bzw. enge Bezugspersonen zusammen untergebracht werden. Die BewohnerInnen eines Zimmers sind dabei als Hausstand in Sinne der Coronaschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu verstehen. Es wird empfohlen, alle anderen Personen in weniger belegten Zimmern unterzubringen.“

Umso gravierender wirkt es sich aus, dass nach wie vor in vielen Einrichtungen selbst diese Mindestanforderungen nicht gewährleistet werden. Die Bundesregierung muss sich deshalb mit Nachdruck für eine schnelle Umsetzung einsetzen."

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