Pressemeldung Nr. 273 vom

Wiederermöglichung von Gottesdiensten Grüne: Religionsfreiheit muss auch in Zeiten von Corona zwingend beachtet werden

Zur Diskussion über die Wiederermöglichung von Gottesdiensten erklären Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Beauftragter für Religion und Weltanschauungen, und Filiz Polat, Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik:

„Die christlichen, jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften haben mit der frühen Schließung der Kirchen, Synagogen und Moscheen und dem damit verbundenen Verzicht auf die Religionsausübung in Gemeinschaft große Verantwortung bewiesen. Das verfassungsrechtlich hohe Gut der Religionsfreiheit, darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht gerade nochmal hingewiesen, muss aber auch in Zeiten von Corona zwingend beachtet werden. Mit den nun vorgelegten Konzepten zur Einhaltung des Infektions- und Gesundheitsschutzes kann das Gemeindeleben wieder langsam an Fahrt aufnehmen. So können zukünftig auch in den besonderen Zeiten der Pandemie religiöse Gemeinschaft und Zusammenkünfte stattfinden, die so viele Gläubige ersehnen. Um die Risiken für eine Infektion möglichst gering zu halten, müssen die nun vorgelegten Vorsichtsmaßnahmen jedoch auch strikt befolgt werden. Es ist selbstverständlich, dass die Anforderungen dabei für alle Religionsgemeinschaften und Gemeinden gleichermaßen gelten.“

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