Pressemeldung Nr. 130 vom

EU-weiter Nachteilsausgleich Grüne: Wichtiger Start für EU-Behindertenausweis

In der vergangenen Woche haben sich Unterhändler*innen des Europaparlaments und der EU-Staaten auf die Einführung eines EU-Behindertenausweises geeinigt. Sobald die Mitgliedstaaten dem Gesetzentwurf zugestimmt haben, wird ein nationaler Behindertenstatus auch im EU-Ausland anerkannt. Dazu erklärt Filiz Polat, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus Bramsche:

„Das sind gute Nachrichten für Menschen mit Behinderungen in der EU. Durch die Anerkennung werden Hürden für Menschen mit Behinderungen innerhalb der EU beseitigt. Behindertenausweise werden bisher meist nur im eigenen Land anerkannt. Der neue EU-Ausweis wird das ändern. Insbesondere Reisen ins EU-Ausland werden damit deutlich einfacher, weil national geltende Nachteilsausgleiche wie Vergünstigungen im Transport- oder Kultursektor dann für alle EU-Bürger*innen gelten. Für Menschen aus unserer Region in Westniedersachsen bringt das zum Beispiel auch ganz konkrete Vorteile bei Ausflügen in die nahen Niederlande.“

Katrin Langensiepen, Grünen-Europaabgeordnete und interparlamentarische Koordinatorin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ergänzt:

„Wir konnten die Mitgliedstaaten dazu bewegen, nationale Webseiten aufzusetzen, auf denen relevante Informationen zu den jeweils national geltenden Nachteilsausgleichen für Reisende gebündelt werden sollen. Diese nationalen Webseiten sollen dann von der EU-Kommission auf einer zentralen Webseite zusammengeführt werden, um die verschiedenen nationalen Bestimmungen übersichtlich zu halten.“

Bis Menschen mit Behinderung die Nachteilsausgleiche des EU-Behindertenausweises nutzen können, müssen sie sich noch etwas gedulden. Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie wurde auf 30 Monate verhandelt, mit weiteren zwölf Monaten bis zur ersten Ausstellung eines Ausweises. Er wird dann für Aufenthalte bis maximal drei Monate am Stück gültig sein und keinen Anspruch auf Sozialleistungen beinhalten. Menschen, die an einem EU-Mobilitätsprojekt wie Erasmus teilnehmen, können den Ausweis über den Zeitraum von drei Monaten hinaus nutzen.

„Wir Grüne sehen den EU-Behindertenausweis als einen wichtigen Start und unabdingbare Basis für echte EU-Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen“, so Langensiepen. „Menschen mit Behinderungen haben wie andere das gleiche Recht darauf, im EU-Ausland zu leben, zu reisen oder zu arbeiten. Unsere Aufgabe ist es zu garantieren, dass ihnen entsprechende Hilfen bereitstehen, um dies diskriminierungsfrei zu tun. Der EU-Behindertenausweis ist ein guter Anfang.“

Polat weist darauf hin, dass es sich bei dem EU-Behindertenausweis nicht um einen Ersatz, sondern um eine Ergänzung zum nationalen Behindertenausweis handelt. Darüber hinaus werde nur der Ausweis vereinheitlicht, Vergünstigungen richteten sich dagegen weiterhin nach den jeweiligen nationalen Regelungen. Neben der Einführung eines EU-Behindertenausweises haben sich die Verhandler*innen auch auf die Einführung eines EU-Parkausweises geeinigt, sodass Behindertenparkplätze EU-weit genutzt werden können.

Zurück zum Pressearchiv