Pressemeldung Nr. 004 vom

Paragraf 219a Polat: Absurde Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen schnellstmöglich abschaffen

Nachdem eine Ärztin in Hessen vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Webseite Schwangerschaftsbrüche als Teil ihrer „Leistungen“ angegeben hatte, erarbeitet die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen aktuell einen Entwurf für eine Gesetzesänderung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch. Eine Mehrheit scheint sich aufgrund der aktuellen Situation im Bundestag abzuzeichnen. Dazu erklärt Filiz Polat, regionale Bundestagsabgeordnete für den Bereich Weser-Ems:

„Wir könnten fraktionsübergreifend eine Regelung aus der Zeit des Deutschen Reiches endlich gemeinsam abschaffen. Wenn sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche als Werbung gewertet und dann strafrechtlich verfolgt werden, dann haben wir ein echtes Problem. Ärztinnen und Ärzte bieten Schwangerschaftsabbrüche ja nicht an, um einen finanziellen Vorteil daraus zu ziehen. Dass die Aufklärung über die Möglichkeit dieses Eingriffes jetzt mithilfe des Paragrafen 219a immer noch bestraft werden kann, ist einfach absurd.“

Polat hofft, dass sich trotz der aktuellen politischen Lage in Berlin eine „Koalition der Vernünftigen“ findet und auch die Abgeordneten der Region für die Aufhebung des Paragrafen 219a stimmen – vielleicht schon in der Dezembersitzung des Bundestages.

Zurück zum Pressearchiv