Pressemeldung Nr. 66 vom

Wohngeld-Plus-Gesetz Polat: Ampel schafft Entlastung bei Wohn- und Heizkosten

Filiz Polat, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus dem Landkreis Osnabrück, begrüßt das in der vergangenen Woche vom Bundestag beschlossene Wohngeld-Plus-Gesetz:

„Gerade Menschen mit geringem Einkommen sind von den aktuellen Preissteigerungen bei Lebenshaltungs- und Heizkosten stark betroffen. Diese Gruppe entlasten wir gezielt mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz“, erklärt Filiz Polat, Bundestagsabgeordnete aus Osnabrück. Das Wohngeld können Personen mit geringem Erwerbseinkommen oder Altersrente und Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wird der Kreis der Wohngeldberechtigten von bisher 600.000 auf bis zu 2 Millionen Haushalte ausgeweitet. „Wir zahlen mehr Wohngeld an mehr Menschen. Damit helfen wir effektiv, gut durch diese Krise zu kommen“, freut sich Polat. „Zusätzlich zur Ausweitung verdoppeln wir den durchschnittlichen Wohngeldsatz. Die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente ist besonders mit Blick auf die extrem gestiegenen Energiekosten ein wichtiger Schritt“, so die Bundestagsabgeordnete. Die Heizkostenkomponente gleicht die durchschnittlichen Mehrbelastungen bei den Heizkosten im Jahresschnitt 2022 gegenüber 2020 aus, lässt aber durch die Ausgestaltung als Pauschale dennoch Anreize zum Energiesparen.

Polat begrüßt auch die neue Klimakomponente: Durch diesen Zuschlag sollen höhere Mieten sowohl beim sanierten Bestand als auch beim energieeffizienten Neubau abgefedert werden. „So wollen wir auch Wohngeldberechtigten klimagerechtes Wohnen ermöglichen. Damit ist die Klimakomponente ein wichtiger Schritt, soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz zusammenzudenken“, betont die Bramscher Bundestagsabgeordnete.

„Im Gesetzgebungsverfahren konnten wir noch Nachbesserungen zur Vereinfachung der Antragsstellung im Sinne der Bürger*innen und zuständigen Behörden in den Kommunen erwirken, um Wartezeiten nicht unnötig zu verlängern“, so Polat. Sollte die Auszahlung des Wohngeldes wegen des hohen Antragsaufkommens längere Zeit in Anspruch nehmen, können die Wohngeldstellen von der vorläufigen Zahlung von Wohngeld Gebrauch machen.

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