Pressemeldung Nr. 243 vom

Anerkennungsgesetz Polat: Anerkennungspraxis reicht nicht aus, um Fachkräftebedarf zu decken

Zum Bericht der Bundesregierung zum Anerkennungsgesetz erklären Filiz Polat, Sprecherin für Migration und Integration und Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung:

"Der Bericht zeigt erste positive Entwicklungen, sollte aber nicht zum Eigenlob verleiten. Deutschland hat noch einen weiten Weg vor sich. Die Anerkennungspraxis in Deutschland reicht aber bei weitem nicht aus, um den Fachkräftebedarf zu decken.

Ein Anstieg der Anträge um 17%  soll nicht schlecht geredet werden. Der Verdienst der Bundesregierung ist das nicht wirklich, sondern der Antragstellerinnen und Antragssteller. Schlecht steht es um die Antragsformalitäten in Deutschland. Im vergangenen Jahr wurde in 47,5 Prozent aller beantragten Gleichstellungsverfahren zu deutschen Berufsabschlüssen keine volle Gleichwertigkeit attestiert. Deutschland muss endlich die EU-Richtlinie umsetzen. Jede Person soll das Wahlrecht haben zwischen Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung, wenn die keine volle Gleichwertigkeit attestiert wurde. Denn die einen sind besser im Praktischen, die anderen in der Theorie. Und beides braucht unser berufliches System in Deutschland.

Da ist die Bundesregierung seit Jahren im Hintertreffen und es wurde ihr aktuell  ein Strafgeld wegen unzulänglicher Umsetzung europäischen Rechts angedroht und vor einigen Tagen das nachfolgende Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Kurz vor Übernahme der deutschen Ratspräsidentschaft und mit einer deutschen Kommissionspräsidentin darf das nicht passieren. Es sollte der Bundesregierung äußerst unangenehm sein, dass es zu einem öffentlichen Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland kommen muss, damit sie etwas ändert. Der Bericht der Bundesregierung zeigt, dass sie daraus nichts gelernt hat. Wer Fachkräfteeinwanderung will, der muss jetzt handeln."

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