Pressemeldung Nr. 288 vom

Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsrecht Polat: BVerfG-Urteil ist wichtiges Signal für Nachfahren von NS-Verfolgten

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiedereinbürgerung von Nachfahren von NS-Verfolgten, erklärt Filiz Polat, Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik:

"Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiges Signal für die Nachfahren von NS-Verfolgten. Sie werden in ihrem Kampf um ihr Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit gestärkt. Wir haben im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt und damit im Bundestag aufgezeigt, dass es bei der Erlangung der Staatsangehörigkeit von Nachkommen der NS-Diktatur dringenden Handlungsbedarf gibt. Umso enttäuschender, dass sich die Bundesregierung mit fadenscheinigen Argumenten wiederholt dieser Verantwortung entzogen hat.

Die Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsrecht als gesetzlicher Anspruch ist längst überfällig. Nachkommen von während der NS-Diktatur Verfolgten und zur Emigration Gezwungene dürfen nicht zu Bittstellern gemacht werden. Eine Gesetzesänderung ist nicht nur angemessen, sondern auch geboten. Die Wiedergutmachung für NS-Verfolgte und ihre Nachkommen braucht nach Jahrzehnten der Unsicherheit und Ausgrenzung endlich ein starkes Signal aus der Mitte des Bundestages. Insbesondere die Union muss nun ihre Blockadehaltung aufgeben.

Anstatt in einem demütigen Akt der Wiedergutmachung klare Anspruchsregelungen zu schaffen, führt das bestehende Dickicht des Staatsangehörigkeitsrechtes seit jeher zu komplizierten und langwierigen Verfahren. Bis heute werden viele Nachfahren von NS-Verfolgten aufgrund der bestehenden Gesetzeslücken ausgeschlossen. Mit unserem Gesetzentwurf schließen wir diese Lücken.

Die Große Koalition muss jetzt ihre Position korrigieren. Das Urteil zeigt, dass durch eine Gesetzesänderung langwierige Verwaltungs- und Klageverfahren vermieden werden können. Es wird deutlich, dass Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für die Betroffenen geschaffen werden muss. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund noch länger abzuwarten. Ein Gesetz wäre kein Gnadenakt, sondern die Wahrnehmung unserer historischen Verantwortung, der sich auch und gerade die deutsche Bundesregierung stellen muss."

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