Schutzversprechen einhalten Polat: Deutschland darf Jesid*innen nicht an den Ort des Genozids abschieben

Der Deutsche Bundestag hat im Januar 2023 die Gräueltaten der islamistischen Terrororganisation IS an der Minderheit der Jesid*innen im Irak im Jahr 2014 als Völkermord anerkannt und ihnen ein Schutzversprechen gegeben. Dennoch lag die Ablehnungsquote im Asylverfahren von aus dem Irak geflüchteten Jesid*innen 2024 bei über 50 Prozent. Um Jesid*innen Schutz vor Abschiebung und einen rechtssicheren Aufenthalt in Deutschland zu garantieren, bringt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag heute (13. November) einen Gesetzentwurf ein. Dazu erklärt Filiz Polat, Migrationsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion:

„Menschen, die einen Völkermord überlebt haben, dürfen nicht in das Land zurückgeschickt werden, in dem dieser Genozid verübt wurde. Nicht einmal drei Jahre nach der Anerkennung des Völkermords ist der Schutz für Jesid*innen in Deutschland alles andere als gesichert. Immer wieder drohen Abschiebungen – eine unhaltbare Situation, die Betroffene in ständige Angst versetzt. Diese aufenthaltsrechtliche Unsicherheit ist eine Zumutung und schlicht inakzeptabel.“

Polats Kollege Max Lucks ergänzt: „Der Deutsche Bundestag hat mit der Anerkennung des Völkermords an den Jesid*innen nicht nur ein historisches Unrecht benannt, sondern auch eine Verantwortung übernommen. Diese Anerkennung verpflichtet Deutschland, Jesid*innen angesichts ihrer fortdauernden Verfolgung und Diskriminierung besonderen Schutz zu gewähren. Deutschland muss diesem Schutzversprechen gerecht werden und Sicherheit für Jesid*innen schaffen. Der Irak ist für geflüchtete Jesid*innen kein Ort, an den sie sicher zurückkehren. IS-Schläferzellen und islamistische Hasstiraden grassieren dort weiterhin, gerade in der Wiege jesidischen Religionsgemeinschaft. Mehrere Bundesländer haben in der Vergangenheit bereits Abschiebestopps erlassen - jetzt braucht es endlich eine bundesweite, verbindliche Regelung. Unser Gesetzentwurf ist eine Einladung an die Bundesregierung, gemeinsam eine Lösung zu finden.“

Der Gesetzentwurf ist insbesondere für viele Menschen in Niedersachsen wichtig. Deutschland ist die Heimat der weltweit größten jesidischen Diaspora. In Niedersachsen lebt der größte Teil davon und das Bundesland ist schon seit den 1990er-Jahren ein wichtigstes Zentrum der jesidischen Gemeinschaft in Deutschland. „Tausende Jesid*innen haben in Niedersachsen Schutz und eine Heimat gefunden, sie sind Teil unserer Gesellschaft mit all ihren Erfahrungen und Erinnerungen“, so Polat.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Jesid*innen, die aus dem Irak eingereist sind, eine befristete Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erhalten, damit sie in dieser Zeit die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt erfüllen können. Ohne einen gesicherten Aufenthalt würden viele Jesidinnen und Jesiden weiterhin im Status der Duldung verharren, was zu einer endlosen Kette von Verlängerungen und einer permanenten Unsicherheit führt.

„Es ist Zeit zu handeln - keine Ausreden mehr. Mit unserem Gesetzentwurf für ein Bleiberecht für Jesid*innen können SPD und Union ihr Schutzversprechen von 2023 endlich einlösen. Menschen irakischer Staatsangehörigkeit und jesidischer Zugehörigkeit brauchen einen rechtssicheren Aufenthalt in Deutschland - dauerhaft und ohne Angst.“, so Polat abschließend.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden

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