Pressemeldung Nr. 158 vom

Gewalthilfegesetz kommt Polat: Durchbruch bei Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz

In den heutigen Verhandlungen zum Gewalthilfegesetz ist ein historischer Durchbruch gelungen. Abgeordnete der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der Union haben sich in einem historischen Schulterschluss auf das Gewalthilfegesetz geeinigt. Das Gewalthilfegesetz regelt einen Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder. Der Bund beteiligt sich erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Dazu erklärt Filiz Polat, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/ Die Grünen aus Bramsche:

„Mit der Einigung zum Gewalthilfegesetz stärken wir die Rechte von Frauen und bauen den Schutz für alle gewaltbetroffenen Personen und ihren Angehörigen aus. Damit nehmen wir unsere staatlichen Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention wahr.

Das Gesetz ist ein Paradigmenwechsel in der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder und natürlich auch für alle Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen. Zudem steigt der Bund in die Finanzierung ein und übernimmt damit gemeinsam mit den Ländern Verantwortung in der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen. Wir machen damit deutlich: Alle Frauen haben ein Recht auf Hilfe bei Gewalt und ein Leben in Sicherheit verdient. Als Land stehen wir unterstützend an ihrer Seite. In Zukunft muss keine Frau mehr selbst für einen Frauenhausplatz bezahlen, egal wo sie in unserem Land unterkommt und unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.“

Das Gesetz regelt einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt mit dem Ziel, einen bundesweit einheitlichen Rahmen für den Zugang zu Unterstützung für Frauen mit ihren Kindern zu schaffen.

Die Länder sind verpflichtet, die Erfüllung des Anspruchs zu gewährleisten und ein Schutzangebot, das an den Bedarfen der Betroffenen ausgerichtet ist, sicherzustellen. Gewaltbetroffene Frauen sollen zukünftig unabhängig von ihrem Wohnort, ihrem Einkommen, ihrer körperlichen Verfassung Schutz und Hilfe finden. Lücken im Hilfesystem werden geschlossen. Damit kommt Deutschland den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nach.

Polat dankt allen Mitarbeitenden der Frauenberatungsstellen und Frauenschutzhäuser ausdrücklich für ihre Arbeit. Durchschnittlich werden pro Tag 728 Frauen Opfer körperliche Gewalt, wie das Deutsche Institut für Menschenrechte erst kürzlich in seinem Monitor Gewalt gegen Frauen veröffentlichte.

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