Pressemeldung Nr. 334 vom

Ausweitung von Wirtschaftshilfen Polat: Einzelhandel nicht im Stich lassen

Filiz Polat, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und regional zuständig für Westniedersachsen, kritisiert die immer noch unzureichenden Konditionen der Überbrückungshilfe III und das bürokratische Verfahren bei der Beantragung der Covid-19-Wirtschafthilfen. Noch immer würden viele betroffene Unternehmen auf die Auszahlung der Corona-Hilfen aus dem letzten Jahr warten. Die Komplexität und wechselnden Konditionen der verschiedenen Hilfen hätten in der Wirtschaft für viel Verwirrung, Missverständnisse und Frustration gesorgt. Das größte Problem für die Unternehmen seien dabei die massiven Verzögerungen bei der Auszahlung der Hilfen. Polat fordert eine zügige Bearbeitung der Anträge und weitere Wirtschaftshilfen.

Polat: „Für fast alle Unternehmen ist die Covid-19-Pandemie die größte Herausforderung der vergangenen Jahrzehnte. Es herrschen massive Existenzängste, weil bei vielen Unternehmer*innen alle Reserven und teilweise selbst die Altersvorsorge aufgebraucht sind. Dass Hilfsprogramme bei vielen Betroffenen bislang entweder gar nicht, in zu geringem Umfang oder zu spät ankommen, ist mit Blick auf den anhaltenden Lockdown untragbar. Es braucht erstens eine klare und verbindliche Kommunikation, wie die Hilfen funktionieren. Und zweitens müssen die Anträge schnell abgearbeitet werden.

Bei den jetzigen Hilfen darf es aber nicht bleiben. Die Bundesregierung muss eine Ausweitung des Zeitraums für Verlustrückträge für kleine und mittlere Unternehmen ermöglichen. Hier sollte für Verluste des Jahres 2020 ein Rücktrag auf bis zu vier Jahre, also maximal bis 2016 gelten.

Darüber hinaus dürfen Expansionen aus 2020 nicht zu einer Benachteiligung bei den Hilfen führen. Der Mut der Einzelhändler*innen, ein neues oder größeres Ladenlokal in Citylagen eröffnet zu haben, darf jetzt nicht durch Bürokratie bestraft werden. An den vielen kleinen Einzelhandelsgeschäften hängt auch die Zukunft unserer Innenstädte.“

Polat kritisiert weiter, dass auch ein Jahr nach Beginn der Krise viele Soloselbstständige immer noch keinen Anspruch auf einen echten Unternehmerlohn hätten. Die erst vor wenigen Tagen gestartete Neustarthilfe sei dafür kein Ersatz. Auch habe die Bundesregierung für die Überbrückungshilfen III keinen Direktantrag ermöglicht. Bei der derzeit extrem hohen Arbeitsbelastung der Steuerberater*innen steige laut Polat damit für Soloselbstständige wieder die Hürde, Hilfen zu beantragen. „Wir Grüne fordern einen echten Unternehmerlohn für Soloselbstständige in Höhe von 1.200 Euro, sodass im Rahmen aller Hilfsprogramme ein existenzsichernder Anteil für die Lebenshaltungskosten abrechenbar ist. Diese Regelung muss natürlich auch rückwirkend gelten“, so Polat.

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