Statement Polat: EuGH-Entscheidung stärkt Flüchtlingsschutz

Filiz Polat, Parlamentarische Geschäftsführerin und Migrationsexpertin Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, zur EuGH-Entscheidung für die Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft:

"Der EuGH hat bei der heutigen Entscheidung einen hohen Maßstab für die Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft angelegt. Diese wichtige Klarstellung stärkt den Flüchtlingsschutz und ist deshalb zu begrüßen.

Das Gericht macht damit deutlich, dass alle Menschen – auch Straftäter*innen – Anrecht auf die Wahrung ihrer Menschenrechte haben. Wenn eine Person in ihrem Herkunftsland von Folter, von unmenschlicher oder von erniedrigender Strafe oder Behandlung bedroht ist, können wir sie nicht abschieben. Das verlangt nicht nur unser Völkerrecht, sondern auch unsere Werte in Deutschland. Der rechtstaatliche Umgang mit ausländischen Straftäter*innen unterscheidet uns von Diktaturen.

Die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft darf auch kein Ersatz für die Strafverfolgung sein. Wer in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, soll diese auch hier verbüßen, da eine Fortsetzung der Strafe nicht in allen Herkunftsstaaten sichergestellt werden kann."

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