Pressemeldung Nr. 007 vom

Bürgschaften von Flüchtlingshelfer*innen Polat: Flüchtlingshelfer nicht im Stich lassen

Nachdem verschiedene Medien berichteten, dass mehrere niedersächsische Jobcenter Erstattungsansprüche in Höhe von rund drei Millionen Euro gegenüber Bürgerinnen und Bürger geltend machen, die Bürgschaften für Geflüchtete aus Syrien übernommen hatten, hat Filiz Polat, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus Bramsche, die Bundesregierung um Aufklärung der Rechtslage gebeten.

„Viele Menschen, Vereine oder Gemeinden in Niedersachsen haben sich angesichts des Elends syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge bereit erklärt, mit ihrem Einkommen und Vermögen zu haften, um Flüchtlingen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Nun sehen sie sich zum Teil hohen Rückforderungen der Jobcenter ausgesetzt. Die Bundesregierung fühlt sich nicht verantwortlich, da sie das Recht entsprechend angepasst habe. Dass sie damit viele Verpflichtungsgeber*innen vor dem besagten Stichtag im Stich lässt, ist sehr bedauerlich.“

„Die Bürgen gingen immer davon aus, dass ihre Bürgschaften nur solange gültig sind, bis die Anerkennung als Flüchtling vorliegt und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II gezahlt werden. Selbst das niedersächsische Innenministerium vertrat lange diese Rechtsauffassung. Die Jobcenter berufen sich nun aber auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Januar 2017, wonach Verpflichtungserklärungen auch dann weiter gelten, wenn der Asylstatus bewilligt wurde. Insofern seien sie zu diesen Rückforderungen gezwungen“, so Polat weiter.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht nun aber hervor, dass die Jobcenter auf ihre Forderungen zum Teil oder ganz verzichten können, wenn „atypische Gegebenheiten“ vorliegen. Polat: „Auch wenn der Bund sich nicht in der Pflicht sieht, die Kosten zu übernehmen, sollte genau geprüft werden, ob die damalige Rechtsauffassung und eine daraus folgende unzureichende Beratung der Bürgen die Kriterien der ‚atypischen Gegebenheiten‘ erfüllen und man von einer Rückforderung absehen kann. Das Bundesverwaltungsgericht spricht in einem Urteil vom 13. Februar 2014 nämlich genau von diesen atypischen Gegebenheiten, wenn konkrete Umstände der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und daraus möglicherweise unverschuldete Fehlvorstellungen über die Dauer der Verpflichtung zu Rückforderungen führen.“

Hinzu käme laut Polat, dass Aufnahmeentscheidungen möglicherweise getroffen wurden, obwohl Nachweise, dass die Aufwendungen für den Lebensunterhalt des Schutzsuchenden durch den jeweiligen Verpflichteten bei Eintritt aller Eventualitäten getragen werden können, fehlten. „Diese Risikoentscheidungen würden dazu führen, dass das verbundene Kostenrisiko von der zuständigen Behörde, dem Jobcenter, mit übernommen werden sollte. Das Risiko wäre dann auf keinen Fall allein von den Bürgen zu tragen. Das Land Niedersachsen sollte prüfen, ob in diesen Fällen ein Hilfsfonds aufgelegt werden kann, aus dem die Rückforderungen beglichen werden können“, so Polat. Die GRÜNEN-Landtagsfraktion habe dazu eine entsprechende Unterrichtung beantragt.

„Es wäre ein katastrophales Zeichen, wenn man die Bürgen auf den Kosten sitzen ließe. In den vergangenen Jahren wurde großartige Arbeit von unzähligen Freiwilligen geleistet. Sie haben die Herausforderungen der deutschen Flüchtlingspolitik hervorragend gemeistert und sollten dafür jetzt nicht bestraft werden“, so Polat abschließend.

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