Das 1824 zwischen dem Königreich Hannover und dem Königreich der Niederlande geschlossene Meppener Grenztraktat regelt den Bau von Gebäuden auf einem 376 Meter breiten Streifen entlang der deutsch-niederländischen Grenze. Laut Traktat dürfen nur Regierungs- und landwirtschaftliche Gebäude errichtet werden. Das verhindert u.a. auch den Bau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Auf Anfrage der regional zuständigen Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen, Filiz Polat, teilt die Bundesregierung nun mit, dass der entscheidende Artikel 5 des Grenztraktats nicht geändert wird.
Polat: „Dass offenbar keine Einigung über eine Änderung von Artikel 5 des Meppener Grenztraktats zwischen Deutschland und den Niederlanden zustande kommt, ist sehr bedauerlich. Die Bundesregierung muss nun umgehend dafür sorgen, dass der Grenzstreifen auch ohne Artikeländerung für erneuerbare Energiequellen wie Windenergie und Photovoltaik genutzt werden kann.
Das Bebauungsverbot nach Artikel 5 dient spätestens seit dem Schengen-Abkommen nicht mehr dem ursprünglichen Zweck. Inzwischen schadet es unseren Unternehmen, die günstigen Strom produzieren und die Energiewende vorantreiben wollen.
Die Bundesregierung war sehr schnell bei der Genehmigung von klima- und umweltschädlichen Gasbohrungen vor Borkum – obwohl wir dieses Gas für die Versorgungssicherheit gar nicht brauchen. Vielmehr brauchen wir klimafreundliche Lösungen. Und die sind im Grenzgebiet an Land möglich. Wenn die Bundesregierung hier per Verbalnote tätig werden will, wie sie das in ihrer Antwort auf meine Anfrage ankündigt, dann muss sie dies jetzt zügig tun und darf keine weitere Zeit verlieren.“