Pressemeldung Nr. 005 vom

Schlachtbetrieb an Weihnachten Polat: Genehmigungspraxis überprüfen – Feiertagsruhe respektieren

Filiz Polat, regional zuständige Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, kritisiert sowohl die Pläne zweier Schlachtbetriebe aus dem Landkreis Cloppenburg, ihre Mitarbeiter*innen auch am 2. Weihnachtsfeiertag arbeiten zu lassen, als auch die Genehmigungspraxis des Gewerbeaufsichtsamtes im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes:

„Die beiden Weihnachtsfeiertage (25. und 26. Dezember) sowie Neujahr (1. Januar) sind gesetzliche Feiertage, an denen generell nicht gearbeitet werden darf. Ausnahmen für bestimmte Unternehmen auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes sollten nicht zur Regel werden. Die Genehmigungspraxis gehört hier unter die Lupe genommen“, so die Abgeordnete.

„Zur unternehmerischen Verantwortung gehört es auch, eine Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und fürsorglichen Pflichten gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu finden. Die Unternehmen wären gut beraten, wenn sie die Feiertagsruhe von sich aus respektierten“, so Polat.

Polat begrüßt die zur Klärung beitragende Anfrage ihrer Kolleg*innen im Landtag und kündigt an, mit einer Anfrage im Deutschen Bundestag die Regelungen zum Arbeitszeitgesetz zu hinterfragen.

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