Der Bundestag hat in dieser Woche ein historisches Sicherheits- und Klima-Update für das Straßenverkehrsrecht beschlossen. Damit werden Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung als neue Hauptziele für die örtliche Verkehrsplanung verankert. Den Kommunen wird damit endlich ein größerer Gestaltungsspielraum eingeräumt, um Mobilität für Millionen Menschen in Deutschland sicherer, gesünder und klimafreundlicher vor Ort zu machen. Städte und Gemeinden können jetzt leichter sichere Radwege und Zebrastreifen einrichten und erhalten einen größeren Spielraum bei Tempo 30.
Dazu erklärt Filiz Polat, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus Bramsche:„Die Menschen in Deutschland und hier in Niedersachsen wollen sicher zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sein, viele sind in ihrem Alltag auf Bus und Bahn angewiesen. Das veraltete Straßenverkehrsgesetz war jedoch bestimmt von hohen Hürden, wenn es um die Einrichtung beispielsweise neuer Zebrastreifen, Radwege, Busspuren und weiteren Maßnahmen für sichere und moderne Städte und Gemeinden ging. Unsere Kommunen mussten bisher aufwändig Gefahren nachweisen, um Fuß- und Radverkehr zu fördern, Fahrradstraßen oder Tempo-30-Zonen einzurichten. Dies wird dank unseres grünen Updates nun deutlich einfacher.“
Durch die neue Gesetzgebung müssen folglich auf einer Straße nicht erst Menschen sterben oder schwer verletzt werden, bevor die Kommune einen sicheren Radweg einrichten kann. Auch können Städte und Gemeinden die Schulwege der Kinder sicherer machen und dafür sorgen, dass Radfahrende stress- und angstfrei unterwegs sind. Busspuren können nun aus Klimaschutzgründen angeordnet werden. In der Folge wird Bürokratie abgebaut und Verfahren werden effizienter. Die Demokratie vor Ort wird gestärkt, weil kommunale Beschlüsse auch umgesetzt werden können und nicht am alten Verkehrsrecht scheitern.
Mit dieser Gesetzesnovelle erfüllt die Bundesregierung eine zentrale Forderung der Städteinitiative von über 950 Kommunen sowie den kommunalen Spitzenverbänden.
Hintergrund:
Damit die Kommunen die neuen Spielräume des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) anwenden können, müssen sie in der Straßenverkehrsordnung (StVO) umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat inzwischen auch einen Entwurf für eine neue StVO vorgelegt. Er enthält einige gute Punkte: Hürden für Fußwege, Radwege und Busspuren werden abgebaut, der ÖPNV soll künftig bevorrechtigt werden können. Auch bei der Parkraumbewirtschaftung erhalten die Kommunen mehr Möglichkeiten. Allerdings schöpft die StVO-Novelle den neuen Rahmen des StVG nicht aus. Bei Tempo 30 bleiben viele bürokratische Hürden, der Schilderwald wird kaum gelichtet. Hier ist der Bundesrat gefordert, nachzubessern. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass Kommunen selbst entscheiden können, wo Tempo 30 vor Ort sinnvoll ist.