Pressemeldung Nr. 7 vom

Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeiter*innengeld Polat: Planungssicherheit statt betriebsbedingter Kündigungen

Die Regierungsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP haben sich darauf verständigt, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeiter*innengeld bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Dazu erklärt Filiz Polat, GRÜNEN-Bundestagsabgeordnete aus Bramsche:

„Wir wollen mit der Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeiter*innengeld betriebsbedingte Kündigungen vermeiden und Arbeitgeber*innen und Beschäftigten weiterhin Planungssicherheit in der Corona-Krise geben. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds wollen wir auf 28 Monate – und zwar bis längstens 30. Juni 2022 - verlängern. Bis dahin gelten auch die Zugangserleichterungen fort.“

Auch die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds bei längerem Bezug soll laut Polat bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Darüber hinaus sollen die Minijobs anrechnungsfrei bleiben. Gerade für Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen im besonders betroffenen Gastgewerbe sei es schwer, mit den üblichen Sätzen des Kurzarbeitergelds langfristig über die Runden zu kommen. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen den Arbeitgeber*innen nach dem 31. März 2022 weiter zur Hälfte erstattet werden, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Die Regeln sollen Anfang Februar im Kabinett beschlossen werden.

„Wir Grüne haben uns explizit dafür eingesetzt, dass die Rahmenfrist und die maximale Anspruchszeit verlängert werden. Angesichts der derzeitigen Situation halten wir dies für geboten und sehen keine Alternative dazu“, so Polat abschließend.

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