Pressemeldung Nr. 131 vom

Denkmalschutz-Sonderprogramm Polat: Region kann wieder von Bundesmitteln profitieren

Seit 2009 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien durch Sonderprogramme rund 500 Millionen Euro in den Denkmalschutz investiert. Diese Mittel ermöglichten die Sanierung von über 3.000 kulturhistorisch bedeutenden Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland. Auch 2024 werden kommunale Investitionen in den Denkmalschutz wieder direkt aus dem Bundeshaushalt gefördert. Dazu erklärt Filiz Polat, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und zuständig für die Region Osnabrück, die Grafschaft Bentheim und das südliche Emsland:

„Ich freue mich, dass auch in diesem Jahr wieder Mittel für den Denkmalschutz vor Ort in den Kommunen zur Verfügung stehen und möchte mögliche Antragsteller*innen ermuntern, sich für die Mittel zu bewerben. Sie können einen guten Beitrag zum Erhalt unseres kulturellen Bauerbes beitragen.“

Im Denkmalschutz-Sonderprogramm richtet sich die Förderung an national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende, unbewegliche Kulturdenkmäler. Antragsberechtigt sind die Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder auch Privatpersonen. Die Antragstellung erfolgt über das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege. Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und bis zum 19. April 2024 Landesdenkmalschutzbehörde eingegangen sein.

Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen denkmalschutzrelevanten Kosten der Maßnahme. Und die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Zuletzt konnten über das Denkmalschutz-Sonderprogramm u.a. die Substanzerhaltung und Restaurierung des historischen Steinbrechers in Osnabrück, der evangelisch-reformierten Barockkirche in Bad Bentheim sowie der evangelisch-reformierten Kirche in Lingen gefördert werden.

Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen gibt es hier auf kulturstaatsministerin.de.

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