Pressemeldung Nr. 213 vom

Asylbewerberleistungsgesetz Polat und Lehmann: Diskriminierenden Leistungskürzungen endlich zurücknehmen!

Zu den heute veröffentlichten Zahlen zum Asylbewerberleistungsgesetz erklären Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik, und Filiz Polat, Sprecherin für Migrations- und Integrationspolitik:

„Noch immer sind rund 400.000 Menschen im Leistungsbezug aus dem Asylbewerberleistungsgesetz benachteiligt. Im Sommer hat die Bundesregierung mit der Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes die seit 2012 vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Anpassung der Leistungen mit Kürzungen für Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften gekoppelt. Sogar Zimmernachbarn in Gemeinschaftsunterkünften werden zu Zwangsgemeinschaften erklärt und erhalten dadurch geringere Leistungen als ihnen eigentlich zustehen. Faktisch wurden die Leistungen damit weiterhin unter das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum gedrückt.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die diskriminierenden Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz endlich zurückzunehmen. Die Gewährung des Existenzminimums ist ein Grundrecht und darf nicht nach politischer Wetterlage bemessen werden. Das Gesetz in seiner jetzigen Form verhindert auch eine schnellere Integration, denn es unterläuft das Recht auf ein gesichertes Existenzminimum und schwächt die gesellschaftliche Teilhabe. Daher müssen insbesondere die Zugänge in Ausbildung und Arbeit stärker geöffnet und unterstützt werden.“

Zurück zum Pressearchiv