Pressemeldung Nr. 217 vom

Einbürgerung Betroffener und Nachfahren der NS-Verfolgung Polat und von Notz: Umfassender und rechtssicherer Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft muss gewährleistet sein

Zu den österreichischen Reformen zur Erleichterung der Einbürgerung Betroffener und Nachfahren der NS-Verfolgung erklären Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Filiz Polat, Obfrau im Innenausschuss:

„Während Österreich mit gutem Beispiel voran geht und das Parlament die gesetzliche Wiedergutmachung verabschiedet hat, lehnt die Bundesregierung eine solche gesetzliche Regelung auch weiterhin ab. Es  bleibt für uns vollkommen unverständlich, dass sich ausgerechnet die Bundesregierung hier einer gesetzlichen Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsrecht verweigert. Es scheint, als hätte ihr Festhalten am Erlassweg nur den Zweck, am sogenannten „Generationenschnitt“ festhalten zu können.

Um das Wiedergutmachungsinteresse von NS-Unrecht angemessen umzusetzen, muss ein umfassender und rechtssicherer Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft gewährleistet sein.

Wenn Nachkommen von während der NS-Diktatur Verfolgten und zur Emigration Gezwungenen heute wieder deutsche Staatsangehörige werden wollen, dürfen sie nicht zu Bittstellern gemacht werden. Es geht hier nicht um einen Gnadenakt, sondern schlicht und einfach um unsere historische Verantwortung, der sich auch und gerade die deutsche Bundesregierung stellen muss."

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